Graf Haug von Montfort ersucht den Abt Diethelm von St. Gallen um Belehnung mit dem ganzen Schloss Mollenberg und allen dazu gehörenden Besitzungen und Rechten. Der Graf hatte die Hälfte des Schlosses Mollenberg mit den dazu gehörenden Besitzungen und Rechten, durch Kauf von den Brüdern Hans und Eitelhans Halder erworben (s. U 74 u. U 76). Dieses Lehen wurde vom Kloster St. Gallen an Jörg Wilhelm von Vachenstein, einen Diener des Grafen, weiter verliehen (s. U 78), der inzwischen verstorben ist. Seither hat der Graf auch die andere Hälfte des Schlosses Mollenberg "von dem Schnitzer zu Wangen und Hannsen Völckhenn von Costannz" [korrekt: von den Brüdern Gregorius und Hans Schnitzer aus Wangen sowie von Laurenz Völck aus Konstanz, der in seinem Namen und dem seiner Frau Sophia Wissner handelte] käuflich erworben (s. U 83). Der Graf bittet, an seiner Stelle seinen Amman Jakob Vorster zu belehnen. Er ersucht auch darum, den mit dem Tod Vachensteins gleichfalls heimgefallenen Hof zu Hege gleichfalls ihm bzw. seinem Vertreter zu verleihen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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