Kopie einer Bulle Papst Eugens III. an Abt Ottino von Kloster Rot, worin er das Kloster in seinen unmittelbaren Schutz nimmt, die Beachtung der Augustinerregel anbefiehlt und alle Besitzungen, die einzeln genannt werden, bestätigt. Ferner wird das Kloster von aller weltlichen Gewalt und allen Ansprüchen der Laien auf das Vogtrecht befreit; niemand soll den Zehnten abfordern; freies Beerdigungsrecht und die freie Wahl des Abts wird zugestanden. Zum Zeichen, daß das Kloster Rom untersteht, hat es jährlich 1 Byzantiner dahin abzuliefern. Alle der Kirche unterstehenden Geistlichen werden aufgefordert, dem Kloster beizustehen, alle weltlichen Feinde mit den schwersten Strafen bedroht. Unterschrieben mit dem Namen des Papstes und einer Reihe von Kardinälen und Bischöfen, daneben das Zeichen des Papstes. Gegeben zu Rom bei St. Peter von der Hand Bosos, Schreibers der römischen Kirche, an den XVIII. Kalenden des Januar 1152. Orig. Perg. abgedruckt bei Stadelhofer I, 44 Wirtembergisches Urkundenbuch II, 69/72. Ohne Siegel.