Kläger: Cornelius Walter Mahuis (Mahieu), Peter Jacob Mahuis und Johann de Hertoghe, namens seiner Frau Maria Agatha, geb. Mahuis, sämtlich als Erben des Kaufmanns Peter Mahuis und seiner Frau in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Caspar Hintz, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, und Vincent Böhme als Kurator der Catharina Fabricius, geb. Hintz, Witwe des Dr. der Medizin Johann Christoph Fabricius, in Hamburg (Beklagte).- Streitgegenstand: Appellationis (nach Urteilsverkündung 1695 gescheiterter Antrag auf "restitution in integrum"); Eidesleistung, Rechnungslegung und Haftung des Caspar Hintz für die Schulden seines insolvent verstorbenen Bruders Michael Hintz wegen einer angeblichen Vollmacht in einem Streit um die Bezahlung einer Schuldforderung und einer Lieferung Juwelen und spanisches Kupfergeld der Kläger durch die Beklagten; Hinweis der Kläger auf die vorgelegte Obligation als "instrumentum liquidum" (Urkunde mit völliger Beweiskraft) Einrede der Beklagten unter anderem wegen Verjährung

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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