Gerichtsstandsprivileg Kaiser Ludwigs des Bayern für HM Dietrich von Altenburg und den DO, insbesondere gegenüber König Kasimir [III.] von Polen und dem Erzbischof von Gnesen, 1338 Juli 22 [Druck aus der Neuen Auflegung des ... Erneuerten Berichts ... Lit. E XI S. 73-74].