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Der Glaser Johann Schloderer erhält gegen Barzahlung von 400 Gulden und gegen die Verpflichtung zur Zahlung von jährlich 10 Gulden sowie zur Leistung von Frondiensten vom Kloster Frauenalb ein Haus und Gut im Mittertal oder bei den Steinhäuslein als Erblehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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