Kläger: Detlef Heldt als Kurator der Anna Laubengier, geb. Burdorff, Witwe des Philip Laubengier (Beklagter) sowie Albert Block als Vormund des Georg und Cord Laubengier in Hamburg (Nebenbeklagter).- Beklagter: Jobst von Overbeck und die Erben des Peter von Overbeck in Hamburg (Kläger) sowie als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1667) citationis ad reassumendum; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes und Zurückweisung des Prozesses an das Niedergericht in einem Streit um die Achterfolgung gegen die Kläger und die Einweisung der Beklagten in ein Brauerbe der Kläger am Steckelhörn wegen einer Obligation über 3000 Reichstaler; Einrede der Nichtigkeit der Obligation trotz Eintragung ins Stadterbebuch

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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