Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg) (Bestand)
Show full titleLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland
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10.02.02 Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg) Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg) Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg) 10.02.02 Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg) Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg)
Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 10 Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs (1549-2012) >> 10.02 Kirchliche Organe
1930-1933, 1959
Bestandsbeschreibung: Das Amt des Landesbischofs wurde durch die Verfassungsgebende Landessynode am 12.5.1921 geschaffen und durch die Verfassung näher bestimmt: Der Landesbischof wurde als ihr oberster Geistlicher an der Spitze der Landeskirche gestellt. Er ist Er war von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt. Der Landesbischof hatte die Aufgaben:
1. die Landeskirche nach außen zu vertreten;
2. die Berufungsurkunden der Geistlichen und der kirchlichen Beamten zu vollziehen;
3. die kirchlichen Gesetze und Verordnungen auszufertigen und zu verkünden;
4. die kirchlichen Kräfte zu sammeln, die der Kirche Fernstehenden zu gewinnen und kirchenfeindliche Bestrebungen abzuwehren;
5. mit Unterstützung der Landessuperintendenten die Seelsorge an den Gemeinden und Geistlichen zu fördern, das Gemeindeleben zu wecken, die Geistlichen zu beaufsichtigen und zu beraten sowie sich ihrer theologischen Forttbildung anzunehmen, auch Kirchentage zu berufen;
6. die Ausbildung der Geistlichen zu fördern und zu überwachen;
7. die Berufsarbeiter der Inneren und Volksmission zu beaufsichtigen, zu beraten und mit ihnen die missionarischen Kräfte in der Landeskirche zu sammeln und zu pflegen, die kirchlichen Arbeitsgemeinschaften, die kirchliche Vereinstätigkeit und die Beteiligung der Kirche an den Werken der Wohlfahrtspflege zu fördern.
Heinrich Rendtorff war Landesbischof von 1930 bis 1934.
Biografie: Prof. D. theol. (* 9.9.1888 Westerland/Sylt, + 18.4.1960 Kiel), Prof. für Theologie in Kiel 1926, von der Landessynode gewählt 23.5.1930, legte sein Amt nieder 6.1.1934, P. in Stettin, Wartburg-Gemeinde, 1934-1945, Prof. für Theologie in Kiel 1945-1959.
Einleitung: Das Amt des Landesbischofs wurde durch die Verfassungsgebende Landessynode am 12.5.1921 geschaffen und durch die Verfassung näher bestimmt: Der Landesbischof wurde als ihr oberster Geistlicher an der Spitze der Landeskirche gestellt. Er ist Er war von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt. Der Landesbischof hatte die Aufgaben:
1. die Landeskirche nach außen zu vertreten;
2. die Berufungsurkunden der Geistlichen und der kirchlichen Beamten zu vollziehen;
3. die kirchlichen Gesetze und Verordnungen auszufertigen und zu verkünden;
4. die kirchlichen Kräfte zu sammeln, die der Kirche Fernstehenden zu gewinnen und kirchenfeindliche Bestrebungen abzuwehren;
5. mit Unterstützung der Landessuperintendenten die Seelsorge an den Gemeinden und Geistlichen zu fördern, das Gemeindeleben zu wecken, die Geistlichen zu beaufsichtigen und zu beraten sowie sich ihrer theologischen Forttbildung anzunehmen, auch Kirchentage zu berufen;
6. die Ausbildung der Geistlichen zu fördern und zu überwachen;
7. die Berufsarbeiter der Inneren und Volksmission zu beaufsichtigen, zu beraten und mit ihnen die missionarischen Kräfte in der Landeskirche zu sammeln und zu pflegen, die kirchlichen Arbeitsgemeinschaften, die kirchliche Vereinstätigkeit und die Beteiligung der Kirche an den Werken der Wohlfahrtspflege zu fördern.
Heinrich Rendtorff war Landesbischof von 1930 bis 1934.
Biografie: Prof. D. theol. (* 9.9.1888 Westerland/Sylt, + 18.4.1960 Kiel), Prof. für Theologie in Kiel 1926, von der Landessynode gewählt 23.5.1930, legte sein Amt nieder 6.1.1934, P. in Stettin, Wartburg-Gemeinde, 1934-1945, Prof. für Theologie in Kiel 1945-1959.
1. die Landeskirche nach außen zu vertreten;
2. die Berufungsurkunden der Geistlichen und der kirchlichen Beamten zu vollziehen;
3. die kirchlichen Gesetze und Verordnungen auszufertigen und zu verkünden;
4. die kirchlichen Kräfte zu sammeln, die der Kirche Fernstehenden zu gewinnen und kirchenfeindliche Bestrebungen abzuwehren;
5. mit Unterstützung der Landessuperintendenten die Seelsorge an den Gemeinden und Geistlichen zu fördern, das Gemeindeleben zu wecken, die Geistlichen zu beaufsichtigen und zu beraten sowie sich ihrer theologischen Forttbildung anzunehmen, auch Kirchentage zu berufen;
6. die Ausbildung der Geistlichen zu fördern und zu überwachen;
7. die Berufsarbeiter der Inneren und Volksmission zu beaufsichtigen, zu beraten und mit ihnen die missionarischen Kräfte in der Landeskirche zu sammeln und zu pflegen, die kirchlichen Arbeitsgemeinschaften, die kirchliche Vereinstätigkeit und die Beteiligung der Kirche an den Werken der Wohlfahrtspflege zu fördern.
Heinrich Rendtorff war Landesbischof von 1930 bis 1934.
Biografie: Prof. D. theol. (* 9.9.1888 Westerland/Sylt, + 18.4.1960 Kiel), Prof. für Theologie in Kiel 1926, von der Landessynode gewählt 23.5.1930, legte sein Amt nieder 6.1.1934, P. in Stettin, Wartburg-Gemeinde, 1934-1945, Prof. für Theologie in Kiel 1945-1959.
Einleitung: Das Amt des Landesbischofs wurde durch die Verfassungsgebende Landessynode am 12.5.1921 geschaffen und durch die Verfassung näher bestimmt: Der Landesbischof wurde als ihr oberster Geistlicher an der Spitze der Landeskirche gestellt. Er ist Er war von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt. Der Landesbischof hatte die Aufgaben:
1. die Landeskirche nach außen zu vertreten;
2. die Berufungsurkunden der Geistlichen und der kirchlichen Beamten zu vollziehen;
3. die kirchlichen Gesetze und Verordnungen auszufertigen und zu verkünden;
4. die kirchlichen Kräfte zu sammeln, die der Kirche Fernstehenden zu gewinnen und kirchenfeindliche Bestrebungen abzuwehren;
5. mit Unterstützung der Landessuperintendenten die Seelsorge an den Gemeinden und Geistlichen zu fördern, das Gemeindeleben zu wecken, die Geistlichen zu beaufsichtigen und zu beraten sowie sich ihrer theologischen Forttbildung anzunehmen, auch Kirchentage zu berufen;
6. die Ausbildung der Geistlichen zu fördern und zu überwachen;
7. die Berufsarbeiter der Inneren und Volksmission zu beaufsichtigen, zu beraten und mit ihnen die missionarischen Kräfte in der Landeskirche zu sammeln und zu pflegen, die kirchlichen Arbeitsgemeinschaften, die kirchliche Vereinstätigkeit und die Beteiligung der Kirche an den Werken der Wohlfahrtspflege zu fördern.
Heinrich Rendtorff war Landesbischof von 1930 bis 1934.
Biografie: Prof. D. theol. (* 9.9.1888 Westerland/Sylt, + 18.4.1960 Kiel), Prof. für Theologie in Kiel 1926, von der Landessynode gewählt 23.5.1930, legte sein Amt nieder 6.1.1934, P. in Stettin, Wartburg-Gemeinde, 1934-1945, Prof. für Theologie in Kiel 1945-1959.
Landesbischof D. Heinrich Rendtorff (Mecklenburg)
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Archivbestand
Schwerin
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.10.2025, 12:16 PM CEST
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