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Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er eine
Urkunde über die Versetzung und Vererbung eines Gutes in Neuhof samt
einiger Gewässe...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1441-1450
1447 Juni 10
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo quadragesimo septimo am Sonnabende nach unsers Herrn lichnams tag
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er eine Urkunde über die Versetzung und Vererbung eines Gutes in Neuhof samt einiger Gewässer, die sein Vorgänger Johann [von Merlau], Abt von Fulda, dem Nikolaus (Klaus) Brandenstein und dessen Ehefrau Gele ausgefertigt hatte, deren Sohn Konrad (Concze) und dessen Ehefrau Gele bestätigt hat. Siegelankündigung. Inserierte Urkunde von 1412 August 15: Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet, dass er Klaus Brandenstein und dessen Ehefrau Gele ein Gut in Neuhof, genannt (Reinboldeß gut), von dem jährlich an Michaelis [September 29] 18 Tournosen sowie zwei Sommerhühner, ein Fastnachtshuhn und an Weihnachten [Dezember 25] ein Festbrot (schonebrot) zu zahlen sind, verliehen hat. Ferner hat der Abt Gewässer, darunter jene, die den Neuhof umgeben und die einst Johann (Hans) und Berthold (Berlt) Trene nutzen durften, und von welchen jede Woche ein Dienst Fische im Wert eines Tournosen abzuführen ist, verliehen. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johanns. (Datum anno Domini millesimo CCCC° duodecimo uff unser frauwe tag assumptionis). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (Anno Domini M° CCCCLXXXIIII° uff Dinstag nach Mauricii [1484 September 28] hait myn gnediger herre herre Johann [I. von Henneberg] apt et cetera dise brieff an sich wider bracht und den erben vor ir erbschafft und gerechticheit geben XLVIII gulden und die erben haben dar uff verzihen).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Abt Hermann
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 435, f. 87v
Vgl. zur inserierten Urkunde Nr. 716.
Vgl. zum Rückvermerk Nr. 1199.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.