Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Konrad Müller (Cuntz Moller) aus Neuhof (zum Newenhoffe) bekundet
für sich, seine Ehefrau Margarete (Margrethe), seine Erben und Erbnehmer,
dass e...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1541-1550
1549 Mai 3
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (beide beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn in unserer stadt Fulda Freittags nach Quasimodogeniti im funffzehenhundertenn neun unnd viertzigstenn iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konrad Müller (Cuntz Moller) aus Neuhof (zum Newenhoffe) bekundet für sich, seine Ehefrau Margarete (Margrethe), seine Erben und Erbnehmer, dass er die Mühle in Neuhof gelegen am Anspan mit einem Garten und einer Wiese hinter und bei der Mühle von Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, laut der darüber ausgestellten und besiegelten Urkunde als Lehen innehat. Die Mühle übergibt er nun im Rahmen eines Erbtausches Abt Philipp. Der Abt gibt ihm dafür: die halbe Hufe, die Jakob Fleischer innegehabt hat, mit Ausnahme der Gebäude dieser Hufe; die kleine Mühle zum Müller (zum Mollers) neben dem Weiher; eine Hofstatt; 50 Gulden in Münzen der Landeswährung, die der Abt bar bezahlt; Holz für ein Haus; den zur Mühle gehörenden Garten und die Wiesen. Konrad Müller sagt für sich, seine Ehefrau, seine Erben und Erbnehmer den Abt und das Kloster von der Zahlung der 50 Gulden samt Tausch und Vergleichung los. Er verzichtet für sich, seine Ehefrau, seine Erben und Erbnehmer auf jegliche Rechte an der Mühle samt Garten, Wiesen und die zur halben Hufe gehörenden Hofstatt und Gebäude und weist Abt und Kloster in den Besitz ein. Konrad verspricht für sich, seine Ehefrau, seine Erben und Erbnehmer, diesen Erbtausch stets und unverändert zu beachten und dagegen in keiner denkbaren Weise vorzugehen und auch keine Privilegierung oder Vergünstigung zur Anfechtung und Nichteinhaltung dieses Erbtausches anzuwenden. Auf Bitte Konrad Müllers besiegeln die Fuldaer Hofräte Christoph von Eusigheim zu Kalbach (Christoffernn vonn Ussigkhaim zu Kalba) und Heinrich von Merlau, Amtmann in Neuhof und Schultheiß von Fulda, für Konrad Müller, seine Ehefrau und ihre Erben die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und ihre Erben. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1...
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: [16. Jahrhundert (?)]: (Uber die moln zum Newenhoff am grossen weyer gelegen).
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christoph von Eusigheim, Heinrich von Merlau
Vgl. Nr. 1510 und 1544.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.