Prozess beim Reichskammergericht zu Speyer in Sachen Graf Heinrich zu Castell als Kläger contra Graf Johann zu Schwarzenberg als Beklagten, praetensae simplicis querelae, die Lehenschaft samt der vogteilichen Obrigkeit, Erbpflicht, Steuer, Handlohn und anderer Gerechtigkeiten auf Hans Lipparts Gütlein zu Prühl, die Castell zum halben Teil, samt etlichen davon gebührenden Zinsen, gefordert hat, dann die vogteiliche Obrigkeit, Steuer und andere Gerechtigkeiten auf den Hintersassen und Gütern des Gotteshauses zu Prühl, wie auch die Publikation der Dorfsordnung, und was derselben anhängig ist, betreffend, introduziert durch Castell 1580 und 1591 beiderseits gütlich verglichen, wiewohl von den Prokuratoren bis 1592 in dieser Sache fortgefahren wurde

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Staatsarchiv Nürnberg