Klage der Gertrude Hülsow: a. des Hofgerichtsnotars Pankratius Hülsow in Münster, b. des Bernhard Hülsow in Dülmen ./. die Eheleute Bernhard Knepper und Kunne Spolers. Die beklagte Ehefrau, die jetzt in 3. Ehe verheiratet ist, war die Witwe des Hofgerichtsprokurators Alexander Hülsow + 1596, des Vaters der Kläger. Die Kläger sind, neben anderen, die Testamentserben ihres Vaters; dieser hat aber der Beklagten den lebenslänglichen Nießbrauch seines Vermögens vermacht. Die Kläger verlangen Herausgabe ihres Erbteils, in dem sie ausführen, dass der Nießbrauch der Beklagten unter der selbstverständlichen Bedingung vermacht sei, dass sie nicht wieder heirate.