Hans Howetter, B. zu Waiblingen, schwerer Strafe verfallen, weil er wider seinen Untertaneneid aus dem Lande gewichen war und sich zu Herzog Ulrich begeben hatte, jedoch auf Fürbitten von Herzogin Sabine begnadigt und wieder zu Frau und Kindern eingelassen, gelobt eidlich, fortan seiner Fürstin und ihren Amtleuten treu und gehorsam zu sein, ihren Nutzen zu fördern und Schaden von ihnen zu wenden, sich auch künftig Herzog Ulrich nicht mehr anzuschließen oder sonst gegen das Fürstentum zu handeln.