27) Da es auf dieser gütlichen Unterhandlung zu keinem Vergleich kam und die Abgeordneten der württembergischen Ämter die Sache ihren Gemeinden vorzutragen beschlossen hatten, ob sie sich vergleichen oder es zum Rechtsweg kommen lassen wollen, so mahnt der Deutschmeister bei der Regierung in Stuttgart an und bittet um baldige Entschließung, 8. Oktober 1526

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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