Johannes, Bischof zu Würzburg, beurkundet, dass Schenk Conrad zu Limpurg und seine Gebr. ihm geliehen haben 6000 rh. fl., wofür er ihnen mit Willen seines Kapitels Stadt und Amt Yphofen verpfändet hat. Da der Aussteller und Linhart Graf zu Castell wegen des Anteils an den 3 Seen bei und um Dornheim im Streit sich befinden und zu einem Austrag kommen sollten, wird zwischen ihm und Schenk Conrad vereinbart, dass nach dem obsiegenden Urteil über Graf Linhart, der Aussteller den Schenken und seine Brüder den See zum Halbteil nutzen lassen solle, bis das Darlehen zurückbezahlt ist.