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Ehemalige französische Militärs und das Tragen ihrer Kleidung
AA 0635 Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635)
Generalgouvernement vom Nieder- und Mittelrhein (AA 0635) >> 9. Generalgouvernementskommissariat im Roerdepartement zu Aachen >> 9.5. IV. Division: Allgemeine Verwaltung >> 9.5.22. Polizei >> 9.5.22.3. Ordnungspolizei
1814 - 1815
Enthaeltvermerke: Sack fordert Auskünfte über folgende Tatbestände, die nach beiliegenden Formularen A–I zu geben sind: a) Stand der Einrichtung der Bürgermiliz; b) Angaben zur Person der Offiziere der Bürgermiliz; c) Namen der im Departement lebenden vormaligen Militärpersonen, die jetzt untätig sind; d–g) Namen der ehem. französischen Gendarmen, Soldaten, Ehrengardisten, Invaliden; h) statistische Angaben über die männliche Bevölkerung von 1 – 60 Jahren; i) statistische Angaben über den Pferdebestand. Die ehem. französichen Soldaten sollen nicht offiziell, sondern unter der Hand am Tragen der Uniformen gehindert werden. Maßnahmen hinsichtlich der zurückkehrenden französischen Soldaten, Anfertigung von monatlichen Listen. Nachweisung der aus franz. Kriegsdiensten zurückgekehrten Individuen, welche sich bei den betr. Ortsbehörden gemeldet haben (gemäß Beschluß des Generalgouvernementskommissar vom 16. Aug.): Krefeld; Verbot des Tragens fremder Orden