Beglaubigte Abschrift einer Urkunde von 1383 Juni 23, in der vor dem Straßburger Hofgericht die sogenannten Ritterleute und Huber des Tales Oppenau in Gegenwärtigkeit des Ritters Cunt zum Schauenburg und des Edelknechts Rüflin Schultheiß von Neuenstein über Rechte und Gewohnheiten der im Tale von Oppenau gelegenen, von der Markgrafschaft Baden und der Grafschaft Eberstein zu Lehen gehende, sogenannte Rittergüter der dieselben besitzenden Ritter und Knechte und der sie bauenden Leibeigenen aussagen.