Philipp Albrecht von Liebenstein bekennt: nachdem sein Bruder Philipp Konrad [II.] mit Wissen und Willen ihrer beider Schwester [Maria Rosamunde von Gemmingen geb. Liebenstein] und ihres Schwagers [Erpfo von Gemmingen] den halben Teil von Jebenhausen in fremde Hand veräußert hatte, hat der A. diesen halben Teil wieder ausgelöst, wofür er aber seinen halben Teil am Gut Liebenstein an Hzg. Eberhard von Württemberg verkaufte und mit dem erhaltenen Kaufschilling das ganze freiadelige Gut Jebenhausen schuldenfrei machte. Auf Wunsch seiner Schwester und deren Ehemanns, die wegen eines ledigen Anfalls auf den verkauften halben Teil von Liebenstein versichert waren, versichert er sie und ihre ehelichen Erben betreffend den ledigen Anfall nun auf das Gut Jebenhausen. Ankündigung von eigenhändiger Unterschrift und Siegel des A.