Kundschaft vor Schultheiß und Schöffen des Gerichts Dreiborn über die Pflicht der Dreiborner Untertanen, die Frau zu Dreiborn zu fahren. Ausf. Papier Schöffensiegel unter Papierdecke.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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