Das Domkapitel Freising erlässt zur Behebung der notdürftigen Ausstattung des Domkapitels folgendes Statut: 1. Jeder, der künftig ein Kanonikat bzw. eine Expektanz oder Pfründe erlangt, hat 20 Pf. Mü. Pf. zu entrichten. 2. Die Einkünfte der ersten 2 Jahre nach Erledigung einer Pfründe, die bisher den einzelnen Kanonikern zugute kamen, sind künftig folgendermassen zu verteilen: Die Einkünfte des 1. Jahres sind nach Abzug von 6 Pf. Mü Pf. für zwei Domvikare, die 1 Jahr lang zur Lesung von einer Wochenmesse für den verst. Kanoniker verpflichtet sind, der allg. Dompfründe zuzuweisen. Die Einkünfte des 2. Jahres sind zum Ankauf von Gütern bzw. zur Begleichung von Verpflichtungen des Domkapitels zu verwenden; S: Domkapitel Freising