Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft seinem Vogt zu Germersheim, Johann von Morschheim (Morsheim), die Behausung, Scheuer, Ställe, Weiher und Gärten zu Germersheim mit Zugehör und Gerechtigkeiten, die einst Konrad von Lengenfeld gehört hatten und dann von Ort von Weingarten und Heinrich von Ramberg gekauft worden waren, für 250 Gulden als freies Eigengut. Den Ober- und Unteramtleuten sowie den Dienern und Angehörigen der Pfalz wird die Einhaltung der Freiheit und Sicherstellung von Schutz und Schirm befohlen. Solange Johann Vogt zu Germersheim ist, sollen die Armen des Amtes ihm zum Bauen der Behausung ziemliche Frondienste schuldig sein, als ob es der Pfalzgraf selbst besäße; wenn Johann nicht mehr Vogt ist, sollen sie "zu dienen vertragen" bleiben.