A: Heinrich Mendel, gebürtig von Egensbach (Lkr. Hersbruck), derzeit Schaffer und Diener der Frauen zu St. Katharina in Nürnberg. Betreff: Testament. Die einzelnen Bestimmungen lauten: 1) Wenn er in Nürnberg sterben sollte, soll man ihn in der Kirche zu St. Katharina zur Erde begraben mit Vigil und Seelmessen, wie es ehrsamer Leute Gewohnheit ist. 2) Wenn er Schulden hinterlassen sollte, wiewohl er von solchen nichts weiß, soll man diese zuvorderst aus seinem Hab und Gut ausrichten und bezahlen. 3) Nach seinem Tod soll man ihm unverzüglich 100 Messen lesen, Gott dem Herrn zu Lob und zu Hilfe und Trost seiner und der Seelen seiner Eltern, seiner verst. Frau und aller Gläubigen. 4) Der Frühmesse zu Leinburg (Lkr. Nürnberg) vermacht er 30 Gulden rhein., wofür man seiner ewig auf der Kanzel gedenken soll. 5) Wenn die Frühmesse nicht ´für sich ginge oder bestätigt werde´, sollen seine Vormünder die 30 Gulden anderen Gottesdiensten zuwenden, damit man dort auf der Kanzel seiner gedenke. 6) Seine Vormünder sollen ihm für 50 Gulden rhein. in der Weise einen ewigen Jahrtag kaufen und bestellen, das sie von einer liegenden Habe einen jährlichen Zins kaufen und davon den Jahrtag ausrichten lassen. 7) Dem Gotteshaus St. Moritz in Leinburg vermacht er 5 Gulden rhein. 8) Den zwei Söhnen Lienhard und Hans seines Vetters Markhart Grewssel zu Haimendorf (Lkr. Nürnberg) vermacht er 5 Gulden rhein. sowie den Wagen, die nicht genagelten und genieten Bretter sowie was er noch an Hausgerät bei seinem Vetter in Haimendorf hat. 9) Seinem Vormund Eberhard Stadelmann vermacht er 2 Gulden rhein. 10) Was er über das Gesagte hinaus nach seinem Tod hinterlassen sollte, vermacht er seinem Bruder Kunz Mendel, Bürger zu Altdorf. 11) Zu Vormündern seines Testaments bestellt er seine Vettern Eberhard Stadelmann und Markhart Greussel und seinen Bruder Kunz Mendel. Zeugen: Heinrich Leicht von Bamberg, Hans Pfister von Dachstatt (Lkr. Forchheim) und Ulrich Graf von Ziber im Bistum Regensburg.

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Staatsarchiv Amberg