A: Heinrich Mendel, gebürtig von Egensbach (Lkr. Hersbruck), derzeit
Schaffer und Diener der Frauen zu St. Katharina in Nürnberg. Betreff:
Testament. Die einzelnen Bestimmungen lauten: 1) Wenn er in Nürnberg sterben
sollte, soll man ihn in der Kirche zu St. Katharina zur Erde begraben mit
Vigil und Seelmessen, wie es ehrsamer Leute Gewohnheit ist. 2) Wenn er
Schulden hinterlassen sollte, wiewohl er von solchen nichts weiß, soll man
diese zuvorderst aus seinem Hab und Gut ausrichten und bezahlen. 3) Nach
seinem Tod soll man ihm unverzüglich 100 Messen lesen, Gott dem Herrn zu Lob
und zu Hilfe und Trost seiner und der Seelen seiner Eltern, seiner verst.
Frau und aller Gläubigen. 4) Der Frühmesse zu Leinburg (Lkr. Nürnberg)
vermacht er 30 Gulden rhein., wofür man seiner ewig auf der Kanzel gedenken
soll. 5) Wenn die Frühmesse nicht ´für sich ginge oder bestätigt werde´,
sollen seine Vormünder die 30 Gulden anderen Gottesdiensten zuwenden, damit
man dort auf der Kanzel seiner gedenke. 6) Seine Vormünder sollen ihm für 50
Gulden rhein. in der Weise einen ewigen Jahrtag kaufen und bestellen, das
sie von einer liegenden Habe einen jährlichen Zins kaufen und davon den
Jahrtag ausrichten lassen. 7) Dem Gotteshaus St. Moritz in Leinburg vermacht
er 5 Gulden rhein. 8) Den zwei Söhnen Lienhard und Hans seines Vetters
Markhart Grewssel zu Haimendorf (Lkr. Nürnberg) vermacht er 5 Gulden rhein.
sowie den Wagen, die nicht genagelten und genieten Bretter sowie was er noch
an Hausgerät bei seinem Vetter in Haimendorf hat. 9) Seinem Vormund Eberhard
Stadelmann vermacht er 2 Gulden rhein. 10) Was er über das Gesagte hinaus
nach seinem Tod hinterlassen sollte, vermacht er seinem Bruder Kunz Mendel,
Bürger zu Altdorf. 11) Zu Vormündern seines Testaments bestellt er seine
Vettern Eberhard Stadelmann und Markhart Greussel und seinen Bruder Kunz
Mendel. Zeugen: Heinrich Leicht von Bamberg, Hans Pfister von Dachstatt
(Lkr. Forchheim) und Ulrich Graf von Ziber im Bistum Regensburg.