Die Meisterin Anna vom Stein und der Konvent zu Urspring geben den dortigen Konventsfrauen Ursula, Else und Dorothea, Töchter des Ritters Eberhard von Grafeneck (Grauffneg), für die Summe von 96 lb. Heller ein jährliches Leibgeding von 6 lb. Heller aus ihrem Gut zu Schmiechen, mit der Bestimmung, dass dieses Leibgeding bis zum Ableben der drei Schwestern willig gereicht werden, und dass die wie die andere beerben solle, wogegen nach dem Tode von allen Dreien ihre Verlassenschaft dem Kloster anheimfallen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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