Emmerich Rost von Waldeck (Waldecke) bekundet: der Herr von Bolanden (Bolangin) hat ihm den Patronat zu Heddesheim (Heydinsheym) zu Lehen gegeben nach Ausweis der darüber ausgestellten Urkunde. Wird der Herr von Bolanden von einem Dritten um Verleihung des Patronats gebeten, dann kann der Patronat bei Emmerich mit einer jährlichen Gülte von 41 Maltern Korn wieder ausgelöst werden. Diese Gülte oder entsprechendes Geld muß allerdings sichergestellt werden entsprechend der Urkunde, die Emmerich dem von Bolanden ausgestellt hat. Siegel des Ausstellers.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...