Heinz Simon ("Syman"), seßhaft auf dem Hof und Gut zu Diepoltshofen, das der ehrbare Simon ("Syman") Bodmer, Bürger zu Altdorf, von Jos Syman, Vetter des Ausstellers, gekauft hat, bekennt, daß der genannte Syman Bodmer ihm und seiner Ehefrau Barbara Weberin das Gut auf Lebenszeit verliehen hat. Die Beliehenen müssen Hof und Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts davon verleihen oder sonst verkümmern, insbesondere aus dem Wald kein Holz verkaufen. Sie sollen Tannen und Eichen schützen und keine ohne Erlaubnis fällen. Bauholz ("zimberholz") dürfen sie nach vorheriger Erlaubnis schlagen, ebenso Brennholz, doch nur Hagenbuchen, Espen, Erlen und "unschädlich" Holz. Der Leiheherr soll die Beliehenen nicht vom Gut verdrängen um höheren Zinses oder "liebers hubers willen". Jährlich sind daraus zu entrichten 1 lb 10 ß d Landeswährung, 6 Scheffel Vesen und 6 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, "mit der wannen und pflegel" wohl zubereitetes Korn, das als Kaufmannsgut tauglich ist, ferner 6 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fasnachthenne. Getreide und Geld ist zwischen Martini und Weihnachten fällig, Hühner und Eier zu den üblichen Zeiten. Erfüllungsort ist Altdorf. Im Todesfall und bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen fällt das Gut heim. Beim Heimfall soll der Bau ("bu"), d.h. der Mist sowie Stroh- und Heurichte, nach Landessitte auf dem Gut verbleiben. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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