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F 8 - Evangelisches Dekanatamt Biberach (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv Stuttgart (Archivtektonik) >> F - Dekanatsarchive
1484-1986
Einleitung: ===== Historischer Abriss =====
1083 erscheint Biberach erstmals schriftlich in den Quellen. Um 1220 wird der Ort durch die Staufer zur Stadt erhoben und seit 1281 ist Biberach schließlich Reichsstadt. Ab 1521 drang die Reformation in die Stadt ein. Zunächst konnte sich die protestantische Fraktion auch durchsetzen und verbot 1531 sogar die katholische Messe. Nachdem der protestantische Schmalkaldische Bund, dem sich Biberach angeschlossen hatte, gegen das katholische Reichsoberhaupt verloren hatte, wurde 1548 das Interim und 1551 eine Wahlordnung durch Kaiser Karl V. eingeführt. Im Rat dominierten nun die Katholiken, während die Bevölkerung mehrheitlich evangelisch war. Im Verlaufe der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts geriet Biberach wie das ganze Deutsche Reich in den Sog der Konfessionalisierung und der dramatischen Verschlechterung des Verhältnisses zwischen protestantischen und katholischen Reichsständen. Mit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 wurde auch Biberach zum Spielball der deutschen und europäischen Kriegsgegner. Hierbei änderten sich in der Stadt die Ratsbesetzung und die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse je nachdem, welche Konfession gerade die Oberhand hatte. Keine der beiden Konfessionen konnte sich durchsetzen. Biberach war nun eine bikonfessionelle Stadt. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 gehörte Biberach zu den vier "mixtierten" Städten neben Ravensburg, Augsburg und Dinkelsbühl. In diesen Städten wurde die Parität eingeführt, d. h. beiden Konfessionen wurden dieselben Rechte eingeräumt. Städtische Ämter waren paritätisch oder alternierend zu besetzen. Dies bedeutete, dass es entweder zwei Amtsstelleninhaber gab (evangelisch und katholisch) oder das Amt abwechselnd besetzt wurde. Neben der Parität wurde auch das Simultaneum an der Pfarrkirche weitergeführt. Bis heute teilen sich evangelische und katholische Kirchengemeinde dieses Gotteshaus. In der Zeit bis zur Mediatisierung der Stadt arrangierten sich die Konfessionen mal mehr, mal weniger gut. Zu den konfessionellen Auseinandersetzungen in der regierenden Obrigkeit und unter den Bürgern gesellten sich im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert dann noch die Konflikte zwischen oben und unten, also zwischen Stadtregierung und Bürgern. Insgesamt nahm der Anteil der evangelischen Bürgerschaft ab und im 19. Jahrhundert hatten sich die Verhältnisse verkehrt. Unter Napoleons Ägide wurde Biberach 1803 mediatisiert und zunächst Baden zugeschlagen. 1806 kam die Stadt schließlich an Württemberg. Biberach wurde württembergische Oberamtsstadt und evangelischer Kirchenbezirk mit Dekanatssitz in Biberach. Der erste Stadtpfarrer war nun immer auch Dekan.
===== Bestandsgeschichte =====
Das Archiv des evangelischen Dekanatamtes Biberach setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:
- Archiv des Evangelischen Rates (reichsstädtische Zeit)
- Archiv des ersten evangelischen Stadtpfarramtes (19. und 20. Jahrhundert)
- Archiv des evangelischen Dekanatamtes (19. und 20. Jahrhundert)
- Rechnungs- und Verwaltungsakten der verschiedenen Kassen: Evangelische Kasse, Evangelische Kirchenkasse und Evangelische Schulkasse (17. bis 20. Jahrhundert)
- Rechnungs- und Handakten der evangelischen Kirchenpflege (19. und 20. Jahrhundert)
- Rechnungs- und Verwaltungsakten der verschiedenen Stiftungen (17. bis 20. Jahrhundert)
Die einzelnen Bestandteile lagerten an verschiedenen Standorten:
- Im ehemaligen Dekanatsgebäude in der Pfluggasse (heute Pfarramt 2)
- Im Archivraum des Martin-Luther-Gemeindehauses in der Waldseer Straße
- Die evangelischen Ratsprotokolle befanden sich im Stadtarchiv Biberach; wurden von dort aber wieder an die kirchliche Archivverwaltung abgegeben.
Besonders die Unterbringung im Archivraum des Martin-Luther-Gemeindehauses war problematisch. Dort waren die klimatischen Werte zu schlecht und Feuchtigkeit hatte zu einer Kontaminierung aller Archivalien mit Schimmel geführt. Teilweise waren die Schimmel-Ablagerungen schon gut sichtbar; zwei Aktenbünde waren durch den Pilzbefall fast vollständig zerstört.[1] Die Begutachtung durch einen Restaurator ergab, dass die Unterlagen behandelt werden müssten, da Schimmelbefall sowohl schädlich für das Material als auch die Bearbeiter und Benutzer ist. Zudem wurde klar, dass der Raum für die dauerhafte Lagerung des Archivs nicht geeignet war. Daraufhin beschlossen die Biberacher Gremien die Abgabe des Archivs an das Landeskirchliche Archiv, das künftig für die sachgerechte Unterbringung und Verwaltung des Biberacher Archivs zuständig ist. 1998 und 2002 wurden alle Unterlagen bis zum Stichjahr 1966 eingeholt und wegen Pilzbefall behandelt. Auch die Kirchenbücher wurden bis etwa zum Stichjahr 1900 an das Landeskirchliche Archiv abgegeben. In die Abgabe eingeschlossen wurde auch die sog. Evangelische Bücherei, die in der Landeskirchlichen Zentralbibliothek aufbewahrt wird. Auch dieser Bestand musste behandelt werden. Einige Altdrucke wurden zwischenzeitlich auch vollständig restauriert.
[1] Alte Nummern 166 und 167 (Reichstagsakten 1714-1718). Die Akten waren praktisch zur Hälfte weggefault.
===== Bestandsbearbeitung =====
Dem Archiv des Evangelischen Rates wurde schon mehrfach Aufmerksamkeit geschenkt. So existieren aus den Jahren 1723 und 1899 Archiv-Inventare, die allerdings eher als Akten-Verzeichnisse betrachtet werden müssen. 1957 erstellte dann Vikar Kurt Schaal ein Archiv-Inventar, das zumindest einen guten Überblick über den Bestand des reichsstädtischen Archivs gab. Allerdings wurden damals nur Titelaufnahmen und keine Enthält-Vermerke sowie keine Umfangsangaben gemacht. Der Bestand des 19. und 20. Jahrhundert wurde noch keiner Ordnung und Verzeichnung unterzogen. Die Einholung des gesamten Archivbestandes ermöglichte es nun, diesen zu ordnen und zu verzeichnen. Damit wurden im Jahr 2000 begonnen. Die Akten des 19. Jahrhunderts wurden von Frau Corinna Schneider bearbeitet, die Rechnungsakten des 20. Jahrhunderts von Frau Stefanie Palm. Die Archivteile der reichsstädtischen Zeit, die pfarramtliche und die dekanatamtliche Überlieferung übernahm Dorothea Reuter. Bei der reichsstädtischen Überlieferung wurde sehr tief verzeichnet, teilweise wurde eine Einzelblattverzeichnung vorgenommen. Die Systematik des alten Schaalschen Inventars wurde aufgelöst und durch eine feingliedrigere Klassifikation ersetzt. Damit soll dem Benutzer der Zugriff erleichtert werden. Da die alten Schaalschen Inventar-Nummern vermerkt wurden, kann seine Ordnung rekonstruiert werden. Die Akten des 19. und 20. Jahrhunderts (Pfarr- und Dekanatamt) wurden an Hand der Registraturordnungen der Jahre 1893 bzw. 1932 (Dekanatamt) und 1901 (Pfarramt) geordnet. Bei den pfarr- und dekanatamtlichen Akten wurden nach den Richtlinien des Landeskirchlichen Archivs die Rundschreiben des Evangelischen Oberkirchenrats kassiert.
Die Verzeichnung wurde im Herbst 2007 abgeschlossen. Der Umfang des Bestandes ist beachtlich: Etwa 70 lfd. Meter verteilen sich auf 3971 Verzeichnungseinheiten. Es musste ja auch die Zeit von der Reformation bis zum Jahr 1966 abgedeckt werden. Entsprechend umfangreich ist auch das vorliegende Archiv-Inventar, das auf vier Bände aufgeteilt werden musste.
Beim Verzeichnen wurde die zeitliche Schichtung in Teilen aufgehoben. So werden im Bereich der Bände auch die Protokolle des Evangelischen Rates und die Kirchenbücher aufgeführt, egal ob sie in der reichsstädtischen oder der württembergischen Zeit geführt wurden. Sie durchbrechen das Schema. Auch die Akten der verschiedenen Kassen und Stiftungen wurden unter einem Kapitel zusammengefasst, weil sie nach Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit weiter geführt wurden. Es sollte vermieden werden, dass sachlich zusammengehörige Bestandteile aufgesplittet wurden. Auch dies soll die Benutzung erleichtern.
Die Verzeichnung gestaltete sich teilweise sehr mühsam. Etwa ein Meter Akten der neueren Schicht war völlig ungeordnet und musste mühselig Blatt für Blatt zurück geordnet werden. Die Überlieferung des 20. Jahrhundert weist einige Lücken auf; zudem waren die vorhanden Akten teilweise völlig durcheinander geraten und mussten neu geordnet werden. Leider scheinen insbesondere Akten oder einzelne Schriftstücke der jüngeren Registratur (20. Jahrhunderts) entnommen und dann nicht wieder reponiert worden zu sein. Immer wieder findet sich eine Aktennotiz "Akte XY am x.x.xx entnommen für XY". In der Regel ist die Akte nur ungenügend bezeichnet, so dass jetzt nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob die Akte wieder reponiert wurde und dabei die Aktennotiz nicht kassiert wurde, oder ob die Akte nicht an die richtige Stelle reponiert wurde und somit evtl. an einer ganz anderen Stelle liegt. Deshalb weist die jüngere Schicht teilweise Unschärfen auf, weil nachträglich die Zusammenhänge oft nicht mehr hergestellt werden konnten.
Leider gab es auch schon in früheren Zeiten Aktenverluste. So zeigte 1736 der neue Frühprediger Johann Jakob Gutermann dem Evangelischen Rat an, dass er bei der Inspektion der im Pfarrhof befindlichen Bibliothek "Manuscriptis, Briefschafften und andere Actis" nicht gefunden habe. Die Erben des verstorbenen Seniors Jakob Dörtenbach hätten versprochen, ihm die Akten auszuhändigen. Ein Tag danach ließ ihm Lic. Dörtenbach durch seine Magd mitteilen, "er hätte disfalls zu Hause nachgesucht, das geringste aber nicht gefunden, müßte also die vorhanden gewesene Acta nur verbrannt worden sein."[1] Auch die Akten um den umstrittenen Prediger Johann Jakob Brechter[2] sind nicht mehr vorhanden. Nach einer Notiz gab es eine "vollständige Sammlung an Original-Actenstücken, von evangelischen Rats-Protocollis, circulirten Votis, Raths-Decreten, Suppliquen, Vocations-Requisitions- und Vertheidigungs-Schreiben, gewechselten Pro-Memorien zwischen den Majoribus et Minoribus Senatus Evangelici, auch Catholici, auswärtigen Correspondentien und Theologische Gutachten, Creißausschreibamtlichen und allerhöchst kaiserlichen Rescripten, sammt respective unterthänigst und allerunterthänigst erstatteten Berichten, und endlich erfolgten Vergleichen [...]".[3] Diese Akten waren spätestens 1899 nicht mehr vorhanden, da sie im Archiv-Repertorium d.J. nicht mehr erscheinen.[4] Dieser Verlust an Akten ist um so bedauerlicher, da bereits 1727 der damalige Kanzleiverwalter Johann Georg Hiller im Vorwort zum neu angelegten Akten-Repertorium die Notwendigkeit einer ordentlichen Registraturführung und einer ordnungsgemäßen Archivierung der Akten betonte.[5]
[1] DA Biberach, Nr. 2139.
[2] "Brechtersche Händel".
[3] DA Biberach, Nr. 1991 und 2146.
[4] DA Biberach, Nr. 1760.
[5] DA Biberach, Nr. 1759.
===== Zur Bedeutung des Dekanatsarchivs Biberach =====
Das Dekanatsarchiv Biberach ist für viele Bereiche ein reichhaltiger Bestand und enthält auch Archivalien, die eher im Stadtarchiv zu erwarten wären. Aus der reichsstädtischen Zeit sprechen viele Quellen eine beredte Sprache über das schwierige Verhältnis zwischen den Konfessionen. Dies mag mit einigen wenigen Beispielen dokumentiert werden: So ging beispielsweise 1721 das Gerücht um, dass "unter den Lutheranern zu Biberach ein complot obhanden [wäre], daß in einer bestimmten Nacht [Palmnacht, d. h. 5. auf 6. April] alle Catholische massacriert, es also allhier eine Sicilianische Vesper gespiehlet werde".[1] Immer wieder waren Prozesse am Landgericht oder Reichshofrat zur Klärung der Rechtsansprüche anhängig, die durch Aktionen, wie die folgende angeheizt wurden: so habe sich 1744 eine "gottlose und fremde Hand understanden, in dem evangelischen Kirchen- und Choralbuch auf eine theils blasphemische Arth, theils zur Ärgernuß der evangelischen Gemeinde und empfindtlichster Beschimpffung dieses Religions-Antheils Mutilationen [Verstümmelung], Vertrehungen und aus teuflischen Gemüthentstrengungen Beysäze zu machen".[2] Das Klima war teilweise so aufgeheizt, dass 1747 allein die Tatsache, dass das evangelische Ratsmitglied Michael Adolf Kick einem katholischen Bettelmädchen "ein altes Kleidle" und etwas Almosen gab, als ein Versuch gewertet wurde, das Mädchen zum evangelischen Glauben zu bekehren.[3]
Mitunter mag es auf dem Rathaus auch reichlich rustikal zugegangen sein; so berichtet ein Rechtsgutachten 1687 über den zwischen Dr. Johann Georg von Löwen und Stadtschreiber Jakob Wolf im Rathaus von Biberach stattgefundenen "Schelt- und Schlaghandel".[4]
Auch das Simultaneum führte immer wieder zu Konflikten. Kleinere und größere Scharmützel wurden ausgetragen, um den Gottesdienst gegenseitig zu stören. Seit der Einführung der gemeinsamen Nutzung wurde darum gestritten, ob man sie nicht auflösen solle. In regelmäßigen Abständen erwog man diese Auflösung und den Bau einer eigenen evangelischen Pfarrkirche. Meistens scheiterte es an den finanziellen Konsequenzen und am Fehlen eines geeigneten Baugrundes für eine rein evangelische Kirche. Neben der Pfarrkirche gab es noch eine weitere simultane Kirche: die Magdalenenkirche. Dies war die Kirche des Siechenpredigers. 1959 wurde das Simultaneum an der Magdalenenkirche aufgegeben und die Kirche an die katholische Pfarrgemeinde verkauft.[5]
Neben den konfessionellen Konflikten finden auch die Konflikte zwischen "oben" und "unten", also zwischen Bürgerschaft und Obrigkeit, ihren Niederschlag in den Akten: Patiziatsstreit, Bürgerschaftsprozess und strittige Ratswahlen lassen sich dokumentieren.
Aber nicht nur die reichsstädtische Zeit soll hier im Fokus stehen. Auch über die kirchlichen Verhältnisse der evangelischen Gemeinden im mehrheitlich katholischen Oberland bietet der Bestand des 19. und 20. Jahrhunderts eine Unmenge an Informationsmaterial. Die Diaspora-Arbeit kann nachgezeichnet werden; so z. B. die Einrichtung der Aulendorfer Männerversammlung bzw. des Aulendorfer Diasporatages. Darüber hinaus geben die Ortsakten ein gutes Bild über die Verhältnisse der evangelischen Gemeinden in der Diaspora des Oberlands. Die Entwicklung der Gemeinden ab dem 19. Jahrhundert lässt sich ebenso gut nachzeichnen wie die schwierige Zeit insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auch vergessene und überholte Sitten und Gebräuche schlagen sich in den Akten nieder: So erhielten die beiden Biberacher Mesner (katholisch und evangelisch) für das Läuten der Glocken bei Gewitter sog. Läutergarben, die von den Bauern zu leisten waren. Diese Läutergarben wurden 1907 abgelöst.[6]
Zum berühmtesten Sohn der Stadt - Christoph Martin Wieland - sei Folgendes gesagt: Im Faszikel "Wieland-Akten" (Bestell-Nr. 2646) befinden sich nur einzelne, disparate Schriftstücke. Der Großteil der Akten befindet sich als Dauerleihgabe im Wielandarchiv in Biberach.[7] Diese Dauerleihgabe von Originalen muss umso mehr bedauert werden, da es sich um Akten handelt, die Wieland in seiner Funktion als Kanzleiverwalter geschrieben hat. Sie haben nichts mit der literarischen Arbeit Wielands zu tun und wurden aus den Zusammenhang einer Akte gerissen. Dieses Schicksal ereilt leider immer wieder Personen, die irgendwann zur Berühmtheit werden und deren Autographen, nur weil es Autographen sind und sonst inhaltlich nichts mit der Person zu tun haben, gesammelt werden. Das andere Beispiel ist Eduard Mörike, der ja ebenfalls im Kirchenbezirk Biberach amtierte. In der älteren Ortsakte zu Pflummern hätten sich nach einem Aktenvermerk von Kurt Schaal Akten zur Amtszeit Mörikes befinden müssen.[8] Diese Akten sind (natürlich) auch nicht mehr vorhanden. Welcher Schaden einem Archiv durch solche Maßnahmen zugefügt wird, lässt sich kaum in Worte fassen.
Am Schluss seien mir einige persönlichen Worte erlaubt. Der Bestand hat mich viele Jahre begleitet, besonders der reichsstädtische Teil. Die Handschrift des umstrittenen Bürgermeisters Daniel Hiller ist mir fast so vertraut wie meine eigene, wobei letztere sicher einfacher zu entziffern ist. Es ist mir aber auch eine große Freude, dass dieser wichtige und umfangreiche Archivbestand nun erschlossen ist und einer historischen Forschung bereitgestellt werden kann.
[1] DA Biberach, Nr. 1954.
[2] DA Biberach, Nr. 1971.
[3] DA Biberach, Nr. 1965.
[4] DA Biberach, Nr. 2512.
[5] DA Biberach, Nr. 3094.
[6] DA Biberach, 3736.
[7] Hansjörg Schelle: Das Wieland-Museum in Biberach an der Riss und seine Handschriften. In: Jahrbuch der deutschen Schillergesellschaft 5 (1961), S. 548-573.
[8] DA Biberach, Nr. 1243 und 1245.
Einleitung: 1083 erscheint Biberach erstmals schriftlich in den Quellen. Um 1220 wird der Ort durch die Staufer zur Stadt erhoben und seit 1281 ist Biberach schließlich Reichsstadt. Ab 1521 drang die Reformation in die Stadt ein. Zunächst konnte sich die protestantische Fraktion auch durchsetzen und verbot 1531 sogar die katholische Messe. Nachdem der protestantische Schmalkaldische Bund, dem sich Biberach angeschlossen hatte, gegen das katholische Reichsoberhaupt verloren hatte, wurde 1548 das Interim und 1551 eine Wahlordnung durch Kaiser Karl V. eingeführt. Im Rat dominierten nun die Katholiken, während die Bevölkerung mehrheitlich evangelisch war. Im Verlaufe der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts geriet Biberach wie das ganze Deutsche Reich in den Sog der Konfessionalisierung und der dramatischen Verschlechterung des Verhältnisses zwischen protestantischen und katholischen Reichsständen. Mit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 wurde auch Biberach zum Spielball der deutschen und europäischen Kriegsgegner. Hierbei änderten sich in der Stadt die Ratsbesetzung und die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse je nachdem, welche Konfession gerade die Oberhand hatte. Keine der beiden Konfessionen konnte sich durchsetzen. Biberach war nun eine bikonfessionelle Stadt. Nach dem Westfälischen Frieden 1648 gehörte Biberach zu den vier "mixtierten" Städten neben Ravensburg, Augsburg und Dinkelsbühl. In diesen Städten wurde die Parität eingeführt, d. h. beiden Konfessionen wurden dieselben Rechte eingeräumt. Städtische Ämter waren paritätisch oder alternierend zu besetzen. Dies bedeutete, dass es entweder zwei Amtsstelleninhaber gab (evangelisch und katholisch) oder das Amt abwechselnd besetzt wurde. Neben der Parität wurde auch das Simultaneum an der Pfarrkirche weitergeführt. Bis heute teilen sich evangelische und katholische Kirchengemeinde dieses Gotteshaus. In der Zeit bis zur Mediatisierung der Stadt arrangierten sich die Konfessionen mal mehr, mal weniger gut. Zu den konfessionellen Auseinandersetzungen in der regierenden Obrigkeit und unter den Bürgern gesellten sich im ausgehenden 17. und im 18. Jahrhundert dann noch die Konflikte zwischen oben und unten, also zwischen Stadtregierung und Bürgern. Insgesamt nahm der Anteil der evangelischen Bürgerschaft ab und im 19. Jahrhundert hatten sich die Verhältnisse verkehrt. Unter Napoleons Ägide wurde Biberach 1803 mediatisiert und zunächst Baden zugeschlagen. 1806 kam die Stadt schließlich an Württemberg. Biberach wurde württembergische Oberamtsstadt und evangelischer Kirchenbezirk mit Dekanatssitz in Biberach. Der erste Stadtpfarrer war nun immer auch Dekan.
Das Archiv des evangelischen Dekanatamtes Biberach setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:
- Archiv des Evangelischen Rates (reichsstädtische Zeit)
- Archiv des ersten evangelischen Stadtpfarramtes (19. und 20. Jahrhundert)
- Archiv des evangelischen Dekanatamtes (19. und 20. Jahrhundert)
- Rechnungs- und Verwaltungsakten der verschiedenen Kassen: Evangelische Kasse, Evangelische Kirchenkasse und Evangelische Schulkasse (17. bis 20. Jahrhundert)
- Rechnungs- und Handakten der evangelischen Kirchenpflege (19. und 20. Jahrhundert)
- Rechnungs- und Verwaltungsakten der verschiedenen Stiftungen (17. bis 20. Jahrhundert)
Die einzelnen Bestandteile lagerten an verschiedenen Standorten:
- Im ehemaligen Dekanatsgebäude in der Pfluggasse (heute Pfarramt 2)
- Im Archivraum des Martin-Luther-Gemeindehauses in der Waldseer Straße
- Die evangelischen Ratsprotokolle befanden sich im Stadtarchiv Biberach; wurden von dort aber wieder an die kirchliche Archivverwaltung abgegeben.
Besonders die Unterbringung im Archivraum des Martin-Luther-Gemeindehauses war problematisch. Dort waren die klimatischen Werte zu schlecht und Feuchtigkeit hatte zu einer Kontaminierung aller Archivalien mit Schimmel geführt. Teilweise waren die Schimmel-Ablagerungen schon gut sichtbar; zwei Aktenbünde waren durch den Pilzbefall fast vollständig zerstört.[1] Die Begutachtung durch einen Restaurator ergab, dass die Unterlagen behandelt werden müssten, da Schimmelbefall sowohl schädlich für das Material als auch die Bearbeiter und Benutzer ist. Zudem wurde klar, dass der Raum für die dauerhafte Lagerung des Archivs nicht geeignet war. Daraufhin beschlossen die Biberacher Gremien die Abgabe des Archivs an das Landeskirchliche Archiv, das künftig für die sachgerechte Unterbringung und Verwaltung des Biberacher Archivs zuständig ist. 1998 und 2002 wurden alle Unterlagen bis zum Stichjahr 1966 eingeholt und wegen Pilzbefall behandelt. Auch die Kirchenbücher wurden bis etwa zum Stichjahr 1900 an das Landeskirchliche Archiv abgegeben. In die Abgabe eingeschlossen wurde auch die sog. Evangelische Bücherei, die in der Landeskirchlichen Zentralbibliothek aufbewahrt wird. Auch dieser Bestand musste behandelt werden. Einige Altdrucke wurden zwischenzeitlich auch vollständig restauriert.
[1] Alte Nummern 166 und 167 (Reichstagsakten 1714-1718). Die Akten waren praktisch zur Hälfte weggefault.
Dem Archiv des Evangelischen Rates wurde schon mehrfach Aufmerksamkeit geschenkt. So existieren aus den Jahren 1723 und 1899 Archiv-Inventare, die allerdings eher als Akten-Verzeichnisse betrachtet werden müssen. 1957 erstellte dann Vikar Kurt Schaal ein Archiv-Inventar, das zumindest einen guten Überblick über den Bestand des reichsstädtischen Archivs gab. Allerdings wurden damals nur Titelaufnahmen und keine Enthält-Vermerke sowie keine Umfangsangaben gemacht. Der Bestand des 19. und 20. Jahrhundert wurde noch keiner Ordnung und Verzeichnung unterzogen. Die Einholung des gesamten Archivbestandes ermöglichte es nun, diesen zu ordnen und zu verzeichnen. Damit wurden im Jahr 2000 begonnen. Die Akten des 19. Jahrhunderts wurden von Frau Corinna Schneider bearbeitet, die Rechnungsakten des 20. Jahrhunderts von Frau Stefanie Palm. Die Archivteile der reichsstädtischen Zeit, die pfarramtliche und die dekanatamtliche Überlieferung übernahm Dorothea Reuter. Bei der reichsstädtischen Überlieferung wurde sehr tief verzeichnet, teilweise wurde eine Einzelblattverzeichnung vorgenommen. Die Systematik des alten Schaalschen Inventars wurde aufgelöst und durch eine feingliedrigere Klassifikation ersetzt. Damit soll dem Benutzer der Zugriff erleichtert werden. Da die alten Schaalschen Inventar-Nummern vermerkt wurden, kann seine Ordnung rekonstruiert werden. Die Akten des 19. und 20. Jahrhunderts (Pfarr- und Dekanatamt) wurden an Hand der Registraturordnungen der Jahre 1893 bzw. 1932 (Dekanatamt) und 1901 (Pfarramt) geordnet. Bei den pfarr- und dekanatamtlichen Akten wurden nach den Richtlinien des Landeskirchlichen Archivs die Rundschreiben des Evangelischen Oberkirchenrats kassiert.
Die Verzeichnung wurde im Herbst 2007 abgeschlossen. Der Umfang des Bestandes ist beachtlich: Etwa 70 lfd. Meter verteilen sich auf 3971 Verzeichnungseinheiten. Es musste ja auch die Zeit von der Reformation bis zum Jahr 1966 abgedeckt werden. Entsprechend umfangreich ist auch das vorliegende Archiv-Inventar, das auf vier Bände aufgeteilt werden musste.
Beim Verzeichnen wurde die zeitliche Schichtung in Teilen aufgehoben. So werden im Bereich der Bände auch die Protokolle des Evangelischen Rates und die Kirchenbücher aufgeführt, egal ob sie in der reichsstädtischen oder der württembergischen Zeit geführt wurden. Sie durchbrechen das Schema. Auch die Akten der verschiedenen Kassen und Stiftungen wurden unter einem Kapitel zusammengefasst, weil sie nach Aufhebung der Reichsunmittelbarkeit weiter geführt wurden. Es sollte vermieden werden, dass sachlich zusammengehörige Bestandteile aufgesplittet wurden. Auch dies soll die Benutzung erleichtern.
Die Verzeichnung gestaltete sich teilweise sehr mühsam. Etwa ein Meter Akten der neueren Schicht war völlig ungeordnet und musste mühselig Blatt für Blatt zurück geordnet werden. Die Überlieferung des 20. Jahrhundert weist einige Lücken auf; zudem waren die vorhanden Akten teilweise völlig durcheinander geraten und mussten neu geordnet werden. Leider scheinen insbesondere Akten oder einzelne Schriftstücke der jüngeren Registratur (20. Jahrhunderts) entnommen und dann nicht wieder reponiert worden zu sein. Immer wieder findet sich eine Aktennotiz "Akte XY am x.x.xx entnommen für XY". In der Regel ist die Akte nur ungenügend bezeichnet, so dass jetzt nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob die Akte wieder reponiert wurde und dabei die Aktennotiz nicht kassiert wurde, oder ob die Akte nicht an die richtige Stelle reponiert wurde und somit evtl. an einer ganz anderen Stelle liegt. Deshalb weist die jüngere Schicht teilweise Unschärfen auf, weil nachträglich die Zusammenhänge oft nicht mehr hergestellt werden konnten.
Leider gab es auch schon in früheren Zeiten Aktenverluste. So zeigte 1736 der neue Frühprediger Johann Jakob Gutermann dem Evangelischen Rat an, dass er bei der Inspektion der im Pfarrhof befindlichen Bibliothek "Manuscriptis, Briefschafften und andere Actis" nicht gefunden habe. Die Erben des verstorbenen Seniors Jakob Dörtenbach hätten versprochen, ihm die Akten auszuhändigen. Ein Tag danach ließ ihm Lic. Dörtenbach durch seine Magd mitteilen, "er hätte disfalls zu Hause nachgesucht, das geringste aber nicht gefunden, müßte also die vorhanden gewesene Acta nur verbrannt worden sein."[1] Auch die Akten um den umstrittenen Prediger Johann Jakob Brechter[2] sind nicht mehr vorhanden. Nach einer Notiz gab es eine "vollständige Sammlung an Original-Actenstücken, von evangelischen Rats-Protocollis, circulirten Votis, Raths-Decreten, Suppliquen, Vocations-Requisitions- und Vertheidigungs-Schreiben, gewechselten Pro-Memorien zwischen den Majoribus et Minoribus Senatus Evangelici, auch Catholici, auswärtigen Correspondentien und Theologische Gutachten, Creißausschreibamtlichen und allerhöchst kaiserlichen Rescripten, sammt respective unterthänigst und allerunterthänigst erstatteten Berichten, und endlich erfolgten Vergleichen [...]".[3] Diese Akten waren spätestens 1899 nicht mehr vorhanden, da sie im Archiv-Repertorium d.J. nicht mehr erscheinen.[4] Dieser Verlust an Akten ist um so bedauerlicher, da bereits 1727 der damalige Kanzleiverwalter Johann Georg Hiller im Vorwort zum neu angelegten Akten-Repertorium die Notwendigkeit einer ordentlichen Registraturführung und einer ordnungsgemäßen Archivierung der Akten betonte.[5]
[1] DA Biberach, Nr. 2139.
[2] "Brechtersche Händel".
[3] DA Biberach, Nr. 1991 und 2146.
[4] DA Biberach, Nr. 1760.
[5] DA Biberach, Nr. 1759.
Das Dekanatsarchiv Biberach ist für viele Bereiche ein reichhaltiger Bestand und enthält auch Archivalien, die eher im Stadtarchiv zu erwarten wären. Aus der reichsstädtischen Zeit sprechen viele Quellen eine beredte Sprache über das schwierige Verhältnis zwischen den Konfessionen. Dies mag mit einigen wenigen Beispielen dokumentiert werden: So ging beispielsweise 1721 das Gerücht um, dass "unter den Lutheranern zu Biberach ein complot obhanden [wäre], daß in einer bestimmten Nacht [Palmnacht, d. h. 5. auf 6. April] alle Catholische massacriert, es also allhier eine Sicilianische Vesper gespiehlet werde".[1] Immer wieder waren Prozesse am Landgericht oder Reichshofrat zur Klärung der Rechtsansprüche anhängig, die durch Aktionen, wie die folgende angeheizt wurden: so habe sich 1744 eine "gottlose und fremde Hand understanden, in dem evangelischen Kirchen- und Choralbuch auf eine theils blasphemische Arth, theils zur Ärgernuß der evangelischen Gemeinde und empfindtlichster Beschimpffung dieses Religions-Antheils Mutilationen [Verstümmelung], Vertrehungen und aus teuflischen Gemüthentstrengungen Beysäze zu machen".[2] Das Klima war teilweise so aufgeheizt, dass 1747 allein die Tatsache, dass das evangelische Ratsmitglied Michael Adolf Kick einem katholischen Bettelmädchen "ein altes Kleidle" und etwas Almosen gab, als ein Versuch gewertet wurde, das Mädchen zum evangelischen Glauben zu bekehren.[3]
Mitunter mag es auf dem Rathaus auch reichlich rustikal zugegangen sein; so berichtet ein Rechtsgutachten 1687 über den zwischen Dr. Johann Georg von Löwen und Stadtschreiber Jakob Wolf im Rathaus von Biberach stattgefundenen "Schelt- und Schlaghandel".[4]
Auch das Simultaneum führte immer wieder zu Konflikten. Kleinere und größere Scharmützel wurden ausgetragen, um den Gottesdienst gegenseitig zu stören. Seit der Einführung der gemeinsamen Nutzung wurde darum gestritten, ob man sie nicht auflösen solle. In regelmäßigen Abständen erwog man diese Auflösung und den Bau einer eigenen evangelischen Pfarrkirche. Meistens scheiterte es an den finanziellen Konsequenzen und am Fehlen eines geeigneten Baugrundes für eine rein evangelische Kirche. Neben der Pfarrkirche gab es noch eine weitere simultane Kirche: die Magdalenenkirche. Dies war die Kirche des Siechenpredigers. 1959 wurde das Simultaneum an der Magdalenenkirche aufgegeben und die Kirche an die katholische Pfarrgemeinde verkauft.[5]
Neben den konfessionellen Konflikten finden auch die Konflikte zwischen "oben" und "unten", also zwischen Bürgerschaft und Obrigkeit, ihren Niederschlag in den Akten: Patiziatsstreit, Bürgerschaftsprozess und strittige Ratswahlen lassen sich dokumentieren.
Aber nicht nur die reichsstädtische Zeit soll hier im Fokus stehen. Auch über die kirchlichen Verhältnisse der evangelischen Gemeinden im mehrheitlich katholischen Oberland bietet der Bestand des 19. und 20. Jahrhunderts eine Unmenge an Informationsmaterial. Die Diaspora-Arbeit kann nachgezeichnet werden; so z. B. die Einrichtung der Aulendorfer Männerversammlung bzw. des Aulendorfer Diasporatages. Darüber hinaus geben die Ortsakten ein gutes Bild über die Verhältnisse der evangelischen Gemeinden in der Diaspora des Oberlands. Die Entwicklung der Gemeinden ab dem 19. Jahrhundert lässt sich ebenso gut nachzeichnen wie die schwierige Zeit insbesondere nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auch vergessene und überholte Sitten und Gebräuche schlagen sich in den Akten nieder: So erhielten die beiden Biberacher Mesner (katholisch und evangelisch) für das Läuten der Glocken bei Gewitter sog. Läutergarben, die von den Bauern zu leisten waren. Diese Läutergarben wurden 1907 abgelöst.[6]
Zum berühmtesten Sohn der Stadt - Christoph Martin Wieland - sei Folgendes gesagt: Im Faszikel "Wieland-Akten" (Bestell-Nr. 2646) befinden sich nur einzelne, disparate Schriftstücke. Der Großteil der Akten befindet sich als Dauerleihgabe im Wielandarchiv in Biberach.[7] Diese Dauerleihgabe von Originalen muss umso mehr bedauert werden, da es sich um Akten handelt, die Wieland in seiner Funktion als Kanzleiverwalter geschrieben hat. Sie haben nichts mit der literarischen Arbeit Wielands zu tun und wurden aus den Zusammenhang einer Akte gerissen. Dieses Schicksal ereilt leider immer wieder Personen, die irgendwann zur Berühmtheit werden und deren Autographen, nur weil es Autographen sind und sonst inhaltlich nichts mit der Person zu tun haben, gesammelt werden. Das andere Beispiel ist Eduard Mörike, der ja ebenfalls im Kirchenbezirk Biberach amtierte. In der älteren Ortsakte zu Pflummern hätten sich nach einem Aktenvermerk von Kurt Schaal Akten zur Amtszeit Mörikes befinden müssen.[8] Diese Akten sind (natürlich) auch nicht mehr vorhanden. Welcher Schaden einem Archiv durch solche Maßnahmen zugefügt wird, lässt sich kaum in Worte fassen.
Am Schluss seien mir einige persönlichen Worte erlaubt. Der Bestand hat mich viele Jahre begleitet, besonders der reichsstädtische Teil. Die Handschrift des umstrittenen Bürgermeisters Daniel Hiller ist mir fast so vertraut wie meine eigene, wobei letztere sicher einfacher zu entziffern ist. Es ist mir aber auch eine große Freude, dass dieser wichtige und umfangreiche Archivbestand nun erschlossen ist und einer historischen Forschung bereitgestellt werden kann.
[1] DA Biberach, Nr. 1954.
[2] DA Biberach, Nr. 1971.
[3] DA Biberach, Nr. 1965.
[4] DA Biberach, Nr. 2512.
[5] DA Biberach, Nr. 3094.
[6] DA Biberach, 3736.
[7] Hansjörg Schelle: Das Wieland-Museum in Biberach an der Riss und seine Handschriften. In: Jahrbuch der deutschen Schillergesellschaft 5 (1961), S. 548-573.
[8] DA Biberach, Nr. 1243 und 1245.
70 lfd. m
Bestand
Heimatkundliche Blätter für den Kreis Biberach (ab 1978).
Geschichte der Stadt Biberach. Hrsg. von Dieter Stievermann in Verbindung mit Volker Press und Kurt Diemer. Stuttgart 1991 [Zitiert als Geschichte der Stadt Biberach].
Gelebtes Miteinander: Simultaneum und Parität. Heimatkundliche Blätter für den Kreis Biberach, 21. Jahrgang (1998).
Willi A. Boelcke: Wirtschaft und Gesellschaft vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, In: Geschichte der Stadt Biberach, S. 417-498.
Otto Borst: Biberach. Geist und Kultur einer schwäbischen Stadt, in: Geschichte der Stadt Biberach, S. 65-170.
Kurt Diemer: Von der Bikonfessionalität zur Parität. Biberach zwischen 1555 und 1649. In: Geschichte der Stadt Biberach, S. 289-308.
Kurt Diemer: Ausgewählte Quellen zur Biberacher Geschichte 1491-1991. Stuttgart 1991.
Hermann Grees: Sozialstruktur und Sozialtopographie Biberachs um 1700 - mit einem Ausblick auf die Stadtentwicklung bis ins 19. Jahrhundert. In: Geschichte der Stadt Biberach, S. 367-416.
Maria E. Gründig: Verwickelte Verhältnisse. Folgen der Bikonfessionalität im Biberach des 19. und 20. Jahrhunderts. Epfendorf 2002 (Oberschwaben - Geschichte und Kultur, Band 9).
Georg Günther: Singt dem Herrn alle Stimmen. Haydns Schöpfung in Biberach 1802. In: Musik in Baden-Württemberg, Bd. 3 (1996), S. 43-63.
Der Hospital zum Heiligen Geist in Biberach. Hrsg. von Hospitalverwalter Martin Loth. Biberach 1997.
Volker Press, Reichsstadt im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit, in: Geschichte der Stadt Biberach, S. 21-64.
Andrea Riotte: Die paritätische Stadt: Biberach 1649-1806. In: Geschichte der Stadt Biberach, S. 309-366.
Andrea Riotte: Zwischen Abwehr und Ohnmacht. Der Spanische Erbfolgekrieg. In: Heimatkundliche Blätter für den Kreis Biberach, 29. Jahrgang (2006), Heft 1, S. 25-54.
Hildburg Rittau: "Vorgänge und große Verhandlungen machen vorsichtig". Ein bislang unbekanntes Protokoll über die Vorgeschichte der denkwürdigen Aufführung von Haydns "Schöpfung" im Jahr 1802 in Biberach. In: Heimatkundliche Blätter für den Kreis Biberach, 21. Jahrgang (1998), Heft 1, S. 87-90.
Biberach an der Riß, Landkreis Biberach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.