Abt Ott zu Chastel legt die Irrung zwischen Fridereich dem Dechant zu Pfaffenhoven und den Zechleuten daselbst gütlich bei: 1) der jeweilige Pfarrer soll aus der Heiligen Habe jährlich an Michaeli 1/2 Pfund h bekommen, ausserdem; 2) 10 d von dem Gut zu Ranspach, das für die Heiligen von Heinrich dem Streyter von Chastel gekauft wurde zum Gedächtnis an Fridrich den Dentner von Eyringsvelt und dessen Hausfrau, Gerdrud. 3) ein Drittel von dem, "was erpeten wirt vor der kirchen" und vom "weysöd". 4) den Genuss der "lawben" an der Kirche gegen Unterhaltspflicht.

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Staatsarchiv Amberg
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