A: Hans Ramung, Landschreiber zu Auerbach, der in Abwesenheit des Landrichters Dietz Marschalk auf Befehl Pfalzgraf Ottos II. (von Pfalz-Neumarkt) das Landgericht besessen hat. S: Landgericht Auerbach. E: Herr Friedrich Trautenberger, Konventherr und Kellner des Klosters Michelfeld, als Vertreter Abt Wernhers und des Konvents. Betreff: Gerichtsbrief in der Klage von E gegen Frau Barbara, Frau des Peter Pestler und Hammermeisterin zu Rauhenstein (Lkr. Eschenbach), wegen des jährlichen Zinses von 9 Gulden aus dem Hammer zu Rauhenstein. Nun habe der verstorbene Konrad Waltz einen neuen Sitz mit Graben und Hofreit auf der Schockwiese, die eine Zugehörung dieses Hammers ist, erbaut, weshalb er vor das Landgericht gezogen wurde und sich gegenüber dem Abt erbot, für die Schockwiese dem Kloster zwei andere Wiesen an der Pegnitz zwischen dem alten und dem neuen Fall, nämlich die Schilcherin und der Rangen, mit den gleichen Rechten, die es an der Schockwiese hatte, zu überlassen. Da aber Waltz vor Ausfertigung der Briefe über diesen Vergleich starb, beantragt E, dass sich nun Frau Barbara Pestler wegen des neuen Baus mit dem Kloster vergleicht. Antwort der Barbara Pestler: Sie gestehe dem Kloster den jährlichen Zins von 9 Gulden zu und wolle ihm auch die zwei Wiesen, nämlich die Schilcherin und den Rangen, für die Stockwiese verschreiben, doch möge ihr der Abt einen oder zwei Edelleute verordnen, um die Verschreibung zu besiegeln. Urteil: Es soll beim Angebot der Barbara Pestler bleiben und diese mit ihrer Vergleichung und Verschreibung bis zum nächsten Landgericht Folge tun.