Supplicationis Auseinandersetzung um Real- und Verbalinjurien
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0069
Wismar A 41 (W A 1 n. 41)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
06.08.1770-21.10.1771
Kläger: (2) Abraham Levin, Rabbiner und studiosus medicinae" zu Neubukow
Beklagter: Friedrich Zander, Verwalter des Guts Teplitz im Amt Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Musaeus (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl. in der Öffentlichkeit beleidigt und geschlagen und bedroht ihn weiter, weshalb Kl. das Tribunal bittet, den Fiskal den Fall untersuchen und Bekl. eine Kaution von 500 Rtlr stellen zu lassen, um seine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.08. zur Stellungnahme auf. Am 01.08. trägt das Stadtgericht von Neubukow seine Sicht auf die Ereignisse vor und bestätigt den Bericht des Kl.s. Am 05.12. beschwert sich Kl., daß Bekl. bisher keine Stellungnahme vorgelegt habe und bittet um Abbitte und Schadensersatz von 100 Rtlr. Am 06.12. präsentiert Bekl. ein Mandat der Schweriner Regierung, die Kl. wegen Überschreitungen der Landesconstitutionen" aus Mecklenburg ausweist und bittet, ihn von den Klagen freizusprechen. Das Tribunal fordert Kl. am 11.12.1770 zur Stellungnahme auf. Am 04.01.1771 erklärt Kl., die Ausweisung beruhe auf Verleumdung, sei mittlerweile zurückgezogen und er würde in Neubukow bleiben. Am 09.03. trägt Bekl. vor, Kl. habe seine Frau geschwängert, weshalb er ihn hatte bestrafen wollen und geschlagen habe. Am 12.03. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf. Am 21.10.1771 verurteilt das Tribunal Bekl. zu 20 Rtlr Schadensersatz, 10 Rtlr Strafe wegen Tätlichkeit und der Bezahlung der Prozeßkosten, außerdem verbietet es ihm bei Strafandrohung von 100 Rtlr, sich erneut an Kl. zu vergreifen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770-1771
Prozessbeilagen: (7) von Notar Matthias Babst aufgenommene Zeugenaussage des Advokaten Musaeus vom 28.07.1770; von Notar Ludwig Wilhelm Boye abgegebener Bericht vom 30.07.1770; von Notar M. Babst aufgenommene Zeugenaussagen des Apothekers und Ratsherrn Haukohl, des Gastwirtes Johann Friedrich Gebhardt und des Johann Friedrich Martens, alle zu Neubukow vom 30. und 31.07.1770; Attest des Neubukower Chirurgen Andreas Rickmann vom 29.07.1770; von den Neubukower Ratsherren Johann Joachim Tiede und N N Havemann vorgelegter Bericht über die Ereignisse am 28.07.1770; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.08.1770; Mandat der Schweriner Landesregierung an den Rat von Neubukow vom 03.09.1770; Attest des Neubukower Stadtgerichts vom 24.12.1770; Auszug aus Mandat der Schweriner Regierung vom 29.11.1770; Atteste des W.F. von Oertzen zu Gerdeshagen, J.H.G. v. Müller zu Detershagen, des J.F. von der Lühe zu Buschmühlen und der Frau von Winterfeld zu Friedrichsdorf für Kl. vom 08., 09. und 13.08.1770; von Notar Johann Friedrich Berg aufgenommene Aussage des Pächters Rümcker zu Ravensberg vom 06.03.1771; Aussagen des Kreisphysikus G.D. Detharding und des Neubukower Chirurgen Andreas Rickmann vom 12.02. und 02.03.1771; Schreiben Dethardings an Bekl. vom 12.02.1771
Beklagter: Friedrich Zander, Verwalter des Guts Teplitz im Amt Neukloster
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Musaeus (A), Dr. Johann David Lembke (P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Joachim Christoph Ungnade (P)
Fallbeschreibung: Bekl. hat Kl. in der Öffentlichkeit beleidigt und geschlagen und bedroht ihn weiter, weshalb Kl. das Tribunal bittet, den Fiskal den Fall untersuchen und Bekl. eine Kaution von 500 Rtlr stellen zu lassen, um seine körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Das Tribunal fordert Bekl. am 15.08. zur Stellungnahme auf. Am 01.08. trägt das Stadtgericht von Neubukow seine Sicht auf die Ereignisse vor und bestätigt den Bericht des Kl.s. Am 05.12. beschwert sich Kl., daß Bekl. bisher keine Stellungnahme vorgelegt habe und bittet um Abbitte und Schadensersatz von 100 Rtlr. Am 06.12. präsentiert Bekl. ein Mandat der Schweriner Regierung, die Kl. wegen Überschreitungen der Landesconstitutionen" aus Mecklenburg ausweist und bittet, ihn von den Klagen freizusprechen. Das Tribunal fordert Kl. am 11.12.1770 zur Stellungnahme auf. Am 04.01.1771 erklärt Kl., die Ausweisung beruhe auf Verleumdung, sei mittlerweile zurückgezogen und er würde in Neubukow bleiben. Am 09.03. trägt Bekl. vor, Kl. habe seine Frau geschwängert, weshalb er ihn hatte bestrafen wollen und geschlagen habe. Am 12.03. fordert das Tribunal Kl. zur Erwiderung auf. Am 21.10.1771 verurteilt das Tribunal Bekl. zu 20 Rtlr Schadensersatz, 10 Rtlr Strafe wegen Tätlichkeit und der Bezahlung der Prozeßkosten, außerdem verbietet es ihm bei Strafandrohung von 100 Rtlr, sich erneut an Kl. zu vergreifen.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1770-1771
Prozessbeilagen: (7) von Notar Matthias Babst aufgenommene Zeugenaussage des Advokaten Musaeus vom 28.07.1770; von Notar Ludwig Wilhelm Boye abgegebener Bericht vom 30.07.1770; von Notar M. Babst aufgenommene Zeugenaussagen des Apothekers und Ratsherrn Haukohl, des Gastwirtes Johann Friedrich Gebhardt und des Johann Friedrich Martens, alle zu Neubukow vom 30. und 31.07.1770; Attest des Neubukower Chirurgen Andreas Rickmann vom 29.07.1770; von den Neubukower Ratsherren Johann Joachim Tiede und N N Havemann vorgelegter Bericht über die Ereignisse am 28.07.1770; von Tribunalspedell C.G. Wolf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 18.08.1770; Mandat der Schweriner Landesregierung an den Rat von Neubukow vom 03.09.1770; Attest des Neubukower Stadtgerichts vom 24.12.1770; Auszug aus Mandat der Schweriner Regierung vom 29.11.1770; Atteste des W.F. von Oertzen zu Gerdeshagen, J.H.G. v. Müller zu Detershagen, des J.F. von der Lühe zu Buschmühlen und der Frau von Winterfeld zu Friedrichsdorf für Kl. vom 08., 09. und 13.08.1770; von Notar Johann Friedrich Berg aufgenommene Aussage des Pächters Rümcker zu Ravensberg vom 06.03.1771; Aussagen des Kreisphysikus G.D. Detharding und des Neubukower Chirurgen Andreas Rickmann vom 12.02. und 02.03.1771; Schreiben Dethardings an Bekl. vom 12.02.1771
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ