Justizministerium: NS-Gewaltverbrechen (Bestand)
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, EA 4/412
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Ministerien und zentrale Dienststellen seit 1945 >> Justizministerium >> Straf- und Strafprozeßrecht etc.
Überlieferungsgeschichte
Die beiden Akten zum "Ulmer Einsatzgruppen-Prozess" wurden am 27. November 2007 vom Justizministerium Baden-Württemberg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. Mit Blick auf eine Ausstellung, die zum 50-jährigen Gedenken an den Ulmer Prozess stattfand, wurden diese Unterlagen vorab ins Archiv übernommen. Auch künftig auszusondernde Einzelfälle über NS-Gewaltverbrechen (Az. 411 E) sollen diesem Bestand zugeordnet werden.
Am 28. April 1958 begann vor dem Schwurgericht Ulm der Prozess gegen zehn Angehörige des "Einsatzkommandos Tilsit", die 1941 am Massenmord an Juden im litauisch-deutschen Grenzgebiet beteiligt waren. Es war der erste große Prozess gegen nationalsozialistische Täter vor einem deutschen Strafgericht. Wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord wurden die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Als Folge des Ulmer Prozesses wurde 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gegründet. In den vorliegenden Akten spiegelt sich die Anteilnahme des Justizministeriums am Verlauf des Verfahrens.
Im Jahr 2016 wurden weitere knapp sieben Regalmetern vom Justizministerium Baden-Württemberg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben.
Inhalt und Bewertung
NS-Gewaltverbrechen ¿ im Fadenkreuz der Justiz
Mit einem Umfang von knapp sieben Regalmetern ist der im Hauptstaatsarchiv Stuttgart neu erschlossene Bestand EA 4/412 durchaus überschaubar. Doch die in den Akten dokumentierten Grausamkeiten und das dadurch ausgelöste menschliche Leid sind unermesslich. Entstanden sind die rund 1.250 Einzelfallakten zwischen den Jahren 1958 und 1980 beim Justizministerium Baden-Württemberg. Sie informieren ausführlich über die von den Staatsanwaltschaften des Landes eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen.
Die Aktenserie beginnt mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess, der eine Zäsur in der juristischen Aufarbeitung des NS-Unrechts darstellte und zur Errichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg führte. Sie endet mit einer Reihe von Rechtshilfeersuchen anderer Staaten bei der Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen. Dazwischen finden sich unzählige Ermittlungen, die von Hinrichtungen und Massakern in Norwegen und Polen, in der ehemaligen Sowjetunion, in Griechenland und anderen Teilen Europas berichten. Allein die Tötungen und Misshandlungen, die Wachleute und SS-Angehörige im KZ Natzweiler und seinen Nebenlagern verübten, füllen mehr als 100 Aktenhefte. Von beklemmender Widerwärtigkeit sind die Verbrechen einzelner Mediziner, darunter die KZ-Ärzte Josef Mengele und Horst Schumann, die irrsinnige Menschenversuche vornahmen und jüdische Häftlinge nur deshalb ermorden ließen, um ¿wissenschaftliche¿ Skelettsammlungen anzulegen.
In den Unterlagen begegnet aber auch Kritik an der bundesdeutschen Justiz, die sich dem Verdacht ausgesetzt sah, Ermittlungen nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben zu haben. Im Sommer 1966 wandte sich die SPD-Landtagsfraktion in einer Großen Anfrage gegen den zu milden Umgang mit NS-Straftätern, die allzu oft vorzeitig aus der Haft entlassen oder für haftunfähig erklärt worden waren. Schon fünf Jahre zuvor hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Anzeige gegen den baden-württembergischen Staatssekretär Sepp Schwarz erstattet, dem man vorwarf, 1941 dem Einsatzstab Rosenberg in Griechenland angehört zu haben. Das Verfahren wurde schon bald eingestellt. Ähnlich verliefen die Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt Erwin Schüle, dem man 1965 Kriegsverbrechen gegenüber russischen Zivilsten zur Last legte. Höchst pikant war allerdings, dass ausgerechnet er der damalige Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg war.
Der vorgestellte Aktenbestand bietet der historischen Forschung einen wertvollen Überblick über die von der baden-württembergischen Justiz verfolgten NS-Gewaltverbrechen in den 1960er und 70er Jahren. Er liefert vielerlei Hinweise auf Tausende von Tätern und auf Zehntausende zumeist namenloser Opfer. Nicht zuletzt lenkt er den Blick auf die eigentliche Überlieferung der Staatsanwaltschaften, die in den Staatsarchiven in Ludwigsburg, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen aufbewahrt wird.
Albrecht Ernst
Die beiden Akten zum "Ulmer Einsatzgruppen-Prozess" wurden am 27. November 2007 vom Justizministerium Baden-Württemberg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben. Mit Blick auf eine Ausstellung, die zum 50-jährigen Gedenken an den Ulmer Prozess stattfand, wurden diese Unterlagen vorab ins Archiv übernommen. Auch künftig auszusondernde Einzelfälle über NS-Gewaltverbrechen (Az. 411 E) sollen diesem Bestand zugeordnet werden.
Am 28. April 1958 begann vor dem Schwurgericht Ulm der Prozess gegen zehn Angehörige des "Einsatzkommandos Tilsit", die 1941 am Massenmord an Juden im litauisch-deutschen Grenzgebiet beteiligt waren. Es war der erste große Prozess gegen nationalsozialistische Täter vor einem deutschen Strafgericht. Wegen Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord wurden die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Als Folge des Ulmer Prozesses wurde 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg gegründet. In den vorliegenden Akten spiegelt sich die Anteilnahme des Justizministeriums am Verlauf des Verfahrens.
Im Jahr 2016 wurden weitere knapp sieben Regalmetern vom Justizministerium Baden-Württemberg an das Hauptstaatsarchiv Stuttgart abgegeben.
Inhalt und Bewertung
NS-Gewaltverbrechen ¿ im Fadenkreuz der Justiz
Mit einem Umfang von knapp sieben Regalmetern ist der im Hauptstaatsarchiv Stuttgart neu erschlossene Bestand EA 4/412 durchaus überschaubar. Doch die in den Akten dokumentierten Grausamkeiten und das dadurch ausgelöste menschliche Leid sind unermesslich. Entstanden sind die rund 1.250 Einzelfallakten zwischen den Jahren 1958 und 1980 beim Justizministerium Baden-Württemberg. Sie informieren ausführlich über die von den Staatsanwaltschaften des Landes eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen.
Die Aktenserie beginnt mit dem Ulmer Einsatzgruppenprozess, der eine Zäsur in der juristischen Aufarbeitung des NS-Unrechts darstellte und zur Errichtung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg führte. Sie endet mit einer Reihe von Rechtshilfeersuchen anderer Staaten bei der Verfolgung deutscher Kriegsverbrechen. Dazwischen finden sich unzählige Ermittlungen, die von Hinrichtungen und Massakern in Norwegen und Polen, in der ehemaligen Sowjetunion, in Griechenland und anderen Teilen Europas berichten. Allein die Tötungen und Misshandlungen, die Wachleute und SS-Angehörige im KZ Natzweiler und seinen Nebenlagern verübten, füllen mehr als 100 Aktenhefte. Von beklemmender Widerwärtigkeit sind die Verbrechen einzelner Mediziner, darunter die KZ-Ärzte Josef Mengele und Horst Schumann, die irrsinnige Menschenversuche vornahmen und jüdische Häftlinge nur deshalb ermorden ließen, um ¿wissenschaftliche¿ Skelettsammlungen anzulegen.
In den Unterlagen begegnet aber auch Kritik an der bundesdeutschen Justiz, die sich dem Verdacht ausgesetzt sah, Ermittlungen nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben zu haben. Im Sommer 1966 wandte sich die SPD-Landtagsfraktion in einer Großen Anfrage gegen den zu milden Umgang mit NS-Straftätern, die allzu oft vorzeitig aus der Haft entlassen oder für haftunfähig erklärt worden waren. Schon fünf Jahre zuvor hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Anzeige gegen den baden-württembergischen Staatssekretär Sepp Schwarz erstattet, dem man vorwarf, 1941 dem Einsatzstab Rosenberg in Griechenland angehört zu haben. Das Verfahren wurde schon bald eingestellt. Ähnlich verliefen die Ermittlungen gegen den Oberstaatsanwalt Erwin Schüle, dem man 1965 Kriegsverbrechen gegenüber russischen Zivilsten zur Last legte. Höchst pikant war allerdings, dass ausgerechnet er der damalige Leiter der Zentralen Stelle in Ludwigsburg war.
Der vorgestellte Aktenbestand bietet der historischen Forschung einen wertvollen Überblick über die von der baden-württembergischen Justiz verfolgten NS-Gewaltverbrechen in den 1960er und 70er Jahren. Er liefert vielerlei Hinweise auf Tausende von Tätern und auf Zehntausende zumeist namenloser Opfer. Nicht zuletzt lenkt er den Blick auf die eigentliche Überlieferung der Staatsanwaltschaften, die in den Staatsarchiven in Ludwigsburg, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen aufbewahrt wird.
Albrecht Ernst
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 2:39 PM CET