Hermann Vosch und Gisbert von Dyck, Schöffen der Stadt Sonsbeck, bekunden, dass vor Johann Gunningh, ihrem Richter, und ihnen Derrick Kremer gen. Wemmer bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte Geldsumme an Johann Kerßwick, Kanoniker der Kollegiatkirche zu Xanten, als Provisor der Almosen der Xantener Kirche und dessen Nachfolger eine Erbjahrrente von 6 Talern zu 30 Stüber, den Stüber zu 21 Heller, verkauft hat. Die Rente ist jeweils Philippi und Iacobi [1. Mai] oder binnen 14 Tagen danach von 1621 an in Xanten zu bezahlen aus Kremers Haus und Erbe binnen Sonsbeck an der Hohen Straße zwischen den Häusern des Johann Ketler und des Johann Koruer bzw. zwischen der Hohen Straße und dem Erbe des Hermann Buisen, das lediglich mit 1 Ort alten Schildes, an den Konvent in Sonsbeck zu zahlen, und mit dem St. Stephanszins, nämlich 1½ Denar, belastet ist, ferner aus einem Kamp, der freies Eigen und 1 holländischer Morgen groß ist und auf der Perloe heiden liegt zwischen Land der Erben Johanns von Schmithuisen und des Peter Sgroit und an beiden Enden auf die gemeine Straße stößt, woraus die Stadt Sonsbeck jährlich 1 Goldgulden einnimmt, sowie aus allen seinen übrigen Gütern. Diese Güter sind Unterpfand für die Rentzahlung; sie können gepfändet werden gemäß des Sonsbecker Gerichts und des Landrechts Gewohnheit. Der Verkäufer hat den Provisoren rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es Erbkaufsrecht ist, und auch auf Begehren zusätzliche Sicherheiten zu bieten. Er und seine Erben können die Rente jederzeit am 1. Mai mit 100 Talern sowie mit den dann vielleicht rückständigen Jahrpensionen einlösen. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Gegeven 1620 den achten dagh monatz Februarii.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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