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Dekan und Kapitel zu Ellwangen beurkunden, dass die Grafen von Württemberg die an erstere verkaufte Weingült aus den Weinkeltern in Waiblingen und Stuttgart nach Belieben mit 1.50 Gulden ablösen können.
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Dekan und Kapitel zu Ellwangen beurkunden, dass die Grafen von Württemberg die an erstere verkaufte Weingült aus den Weinkeltern in Waiblingen und Stuttgart nach Belieben mit 1.50 Gulden ablösen können.