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Dekan und Kapitel zu Ellwangen beurkunden, dass die Grafen von Württemberg die an erstere verkaufte Weingült aus den Weinkeltern in Waiblingen und Stuttgart nach Belieben mit 1.50 Gulden ablösen können.
Dekan und Kapitel zu Ellwangen beurkunden, dass die Grafen von Württemberg die an erstere verkaufte Weingült aus den Weinkeltern in Waiblingen und Stuttgart nach Belieben mit 1.50 Gulden ablösen können.