8½ Morgen Ackerland in Boslar (Kr. Jülich), welche Giese als Erbgüter betrachtet, während die Appellanten sie wegen verfallener Erbpacht für sich beanspruchen.
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AA 0627, 39 - A 95/113
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 1. Buchstabe A
1533-1550 (1436-1549)
Enthaeltvermerke: Kläger: Dekan und Kapitel des Stifts St. Adalbert in Aachen, (Kl.) Beklagter: Lamprecht Giese (Gyse, Gise, Giesse) aus Baesweiler (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Leonhard Hochmiller 1533 - Dr. Johann Heckel 1549 - Dr. Johann Deschler - Dr. Johann Portius - Dr. Amandus Wolff - Dr. Jakob Huckell Prokuratoren (Bekl.): Hieronymus Lerchenfelder 1533 - Georg Decker - Mauritius Breunle 1540 - Ludwig Zigler - Christoph Hoss Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schöffengericht (Schultheiß und Schöffen) zu Baesweiler auf Unterweisung des Hauptgerichts Jülich 1525-1533 - 2. RKG 1533-1550 (1436-1549) Beweismittel: Acta priora (Bl. 13-29). Erbbrief Wilhelms, des Johan Smytz Sohn, und des Arnolt Schasselmann, beide aus Baesweiler, 1436: sie erbpachten vom Kapitel St. Adalbert in Aachen Ackerland (ca. 85 Morgen in 30 Parzellen) und Kurmeden aus verschiedenen Höfen und Gütern zu Baesweiler (20-24). Urteil vom 16. Dez. 1525 der Schöffen des Hauptgerichts Jülich: der Schultheiß von Setterich (Selfkantkr. Geilenkirchen-Heinsberg) muß St. Adalbert die Pacht zahlen (24f.). Nebenurteil des Hauptgerichts Jülich vom 29. Okt. 1533: Lamprechts (Gieses) Forderungen gegenüber Korffmacher bestehen zu Recht (25). Desgl. vom 14. Feb. 1533: Lamprecht (Giese) behält gegen die Ansprüche des Johann Erven van Aldenhoven, Anwalt von St. Adalbert, Recht (28). Akten der in dieser Sache eingesetzten kaiserlichen Kommission, bestehend aus Johann von Kirchherten, Pastor von St. Katharina bei Aachen, Johann von Erkelenz, Pastor zu „Gemelich“, und Johann von Lutzenburg zu Aachen, 1537- 1538 (59-184). Zeugenaussagen (121-183). Beschreibung: 5 cm, 193 Bl., lose; Q 1-20, 1 Beilage wohl = Q 6. Vgl. ZAGV 10 (1888) S. 32 Nr. 32 und RKG 40 (A 96/114).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:39 MESZ
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- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
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