Maria von Burgund, Herzogin von Kleve, nimmt die Beschwerde des Stiftskapitels entgegen, wonach die herzoglichen Hausleute und Eingesessenen zu Wissel einen Teil der Gemeindeflur im Kirchspiel Wissel bei der Molenbleck, an welcher das Stift mitberechtigt sei, ohne dessen Zustimmung in Anbau genommen habe und entscheidet dahin, dass die Hausleute das strittige Land von 5 Morgen 4 Jahre lang bebauen sollen, wobei sie aber dem Kapitel den Zehnten zu entrichten haben, darauf das Kapitel ebenfalls 4 Jahre zu Nutzen des Kirchbaues. Zugleich wird zwischen den Hausleuten, dem Kapitel und der Herzogin vereinbart, dass kein Teil ohne die Zustimmung der beiden ändern ein Stück der Gemeindeflur anbauen soll. Ferner dürfen die Schöffen und Hausleute kein Stück der Gemeinde oder der Straße einzäunen oder jemanden zu privater Nutzung anweisen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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