Vogt und Gericht der Stadt Schorndorf [Kr. Waiblingen] entscheiden zwischen Hans v. Nühwßen d.Ä. einerseits und Ulrich v. Seckach andererseits wegen eines Gartens, den Ulrich v. S. dem Hans v.N. verkauft, aber noch nicht übergeben hatte, weil Heinrich Geysperg Forderungen daran gestellt hatte: Ulrich v. Seckach soll Hans v.N. diesen Garten gemäß dem Kaufsbrief von 1476 Sa. n. Auffahrtstag Christi [= Mai 25] innerhalb von 8 Tagen übergeben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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