Anspruch auf eine Hälfte des Hofs Volderath (Voldenrode, Veldenrodt) im Gerichtsbezirk Welchenberg, der ungeteilt im Besitz der Brüder Johann und Werner von Broich war und von denen jedem eine Hälfte der Renterträge zustand. Nach dem Tod von Werner von Broich ging seine Witwe Agnes Morre mit Jakob Slösgen eine zweite Ehe ein, der Agnes Slösgen, die Frau des Appellanten, entstammt. Die Berufung an das RKG richtet sich gegen ein Urteil, das dem Appellaten die zweite Hälfte des Hofs aufgrund eines angeblich aus einer Schöffenurkunde ersichtlichen Verkaufs von Johann von Broich zugestand. Der Appellant verweist außerdem darauf, daß der in einer anderen vorgelegten Urkunde erklärte Verzicht von Agnes Morre auf die Güter ihres Mannes, als dieser noch lebte, bedeutungslos sei, da sie angeblich den halben Hof Volderath von dem nach ihrem Mann verstorbenen Sohn Johann von Broich geerbt hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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