Anspruch auf eine Hälfte des Hofs Volderath (Voldenrode, Veldenrodt) im Gerichtsbezirk Welchenberg, der ungeteilt im Besitz der Brüder Johann und Werner von Broich war und von denen jedem eine Hälfte der Renterträge zustand. Nach dem Tod von Werner von Broich ging seine Witwe Agnes Morre mit Jakob Slösgen eine zweite Ehe ein, der Agnes Slösgen, die Frau des Appellanten, entstammt. Die Berufung an das RKG richtet sich gegen ein Urteil, das dem Appellaten die zweite Hälfte des Hofs aufgrund eines angeblich aus einer Schöffenurkunde ersichtlichen Verkaufs von Johann von Broich zugestand. Der Appellant verweist außerdem darauf, daß der in einer anderen vorgelegten Urkunde erklärte Verzicht von Agnes Morre auf die Güter ihres Mannes, als dieser noch lebte, bedeutungslos sei, da sie angeblich den halben Hof Volderath von dem nach ihrem Mann verstorbenen Sohn Johann von Broich geerbt hat.
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Anspruch auf eine Hälfte des Hofs Volderath (Voldenrode, Veldenrodt) im Gerichtsbezirk Welchenberg, der ungeteilt im Besitz der Brüder Johann und Werner von Broich war und von denen jedem eine Hälfte der Renterträge zustand. Nach dem Tod von Werner von Broich ging seine Witwe Agnes Morre mit Jakob Slösgen eine zweite Ehe ein, der Agnes Slösgen, die Frau des Appellanten, entstammt. Die Berufung an das RKG richtet sich gegen ein Urteil, das dem Appellaten die zweite Hälfte des Hofs aufgrund eines angeblich aus einer Schöffenurkunde ersichtlichen Verkaufs von Johann von Broich zugestand. Der Appellant verweist außerdem darauf, daß der in einer anderen vorgelegten Urkunde erklärte Verzicht von Agnes Morre auf die Güter ihres Mannes, als dieser noch lebte, bedeutungslos sei, da sie angeblich den halben Hof Volderath von dem nach ihrem Mann verstorbenen Sohn Johann von Broich geerbt hat.
AA 0627, 5338 - S 1926/6896
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1537 - 1543 (1512 - 1542)
Enthaeltvermerke: Kläger: Tilman vom Spiegel, Schöffe, namens seiner Frau Agnes Slösgen, Köln, (Kl.) Beklagter: Johann von Grevenbroich oder Broich (Broech), Doktor der Medizin, Köln; dann (1538) seine Witwe Elisabeth von Broich, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Friedrich Reiffsteck 1537 - Dr. Anastasius Greyneisen - Hieronymus Lerchenfelder - Lukas Landstraß - Amandus Wolff Prokuratoren (Bekl.): Ludwig Ziegler 1537 - Lukas Landstraß - Valentin Gotfridt - Anastasius Greyneisen Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Schultheiß, Vogt und Schöffen des Gerichts zu Welchenberg (Kr. Grevenbroich) auf Rat von Schultheiß und Schöffen des Obergerichts zu Düren 1535 - 1536 - 2. Meier und Schöffen des königlichen Stuhls und der Stadt Aachen 1536 - 1537 - 3. RKG 1537 - 1543 (1512 - 1542) Beweismittel: Acta priora (9-25). Beschreibung: 4,5 cm, 90 Bl., lose, Q 1-16.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:45 MESZ