Papst Alexander IV. überträgt den Franziskanern im Erzstift Magdeburg die Kreuzpredigt für Livland, Preußen und Kurland und ermächtigt sie, einen gewissen Ablass zu gewähren; die Kreuzfahrer dorthin sollen denselben Ablass erhalten wie für die Fahrt nach Palästina (Qui iustis causis).

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