Herzog Johann V. von Sachsen-Lauenburg bekennt dem Herzog Magnus II. von Mecklenburg-Schwerin 1000 rheinische Gulden schuldig zu sein, rückzahlbar am nächsten Osterfest, und setzt zum Unterpfand ein goldenes Halsband mit vier Diamanten, 2 große Steine und sechs Saphire. d.d. am dage Lucie dusent verhundert im negen unde negentigesten jar.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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