Kurfürst Philipp von der Pfalz verschreibt seinem Knecht Philipp von Lindenfels, aus besonderer Gnade und geleisteter wie zukünftiger Dienste wegen, 4 Gulden und 6 Malter Korn auf Lebtag, die dieser zu Weihnachten zusätzlich zu seinem Lohn [von 10 Gulden] erhalten soll. Der Pfalzgraf weist seinen Keller zu Lindenfels, derzeit Heinz Meyenfisch, um die jährliche Auszahlung von insgesamt 14 Gulden und 6 Malter Korn von den Renten und Gefällen der Kellerei an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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