Jacob Fabri, Präsenzmeister, Michael Molitoris, Pfarrer, und alle übrigen Kapläne und Altaristen der Präsenzbruderschaft bei St. Michael in Schwäbisch Hall vereinbaren hinsichtlich derjenigen 45 fl rh, die die verstorbene Elisabeth Utz, Witwe Hans' d. J. Speglin, ihnen zu einem ewigen Jahrtag gestiftet hat, mit deren Söhnen Lenhard, Peter und Hans Utz zu Roßfeld, sodann mit Hans Utz zu Beuerlbach und Else Utz, Witwe des Peter Widmann zu Weipertshofen (Weyprechtzhouen), allesamt Erben der Stifterin, folgende Verwendung: Künftig sollen in jedem Jahr um den St. Lorenztag (10. August), "vierzehn tag vor oder nach", die Präsenzherren aus den Erträgen ihrer Güter 1 1/2 fl rh zur Verfügung stellen, mit denen eine Jahrzeit für die Stifterin und ihren Ehemann sowie deren Vorfahren, Nachkommen und Wohltäter nach den Statuten der Bruderschaft auszurichten ist. Im folgenden werden der Kreis der zur Teilnahme verpflichteten Personen, deren Entlohnung, der zu betreibende Aufwand, Art und Anzahl der Seelenmessen, Ämter und Vigilien, die Konventionalstrafen bei Vernachlässigung oder Nichterfüllung des Stiftungszwecks etc. genau beschrieben. Die Aufsicht über die Einhaltung der Stiftungsverbindlichkeiten seitens der Präsenz wird den Heiligenpflegern bei St. Michael übertragen, denen darüber hinaus bei Verstößen ein Pfändungsrecht eingeräumt wird. Sollte der Pfarrer von St. Michael jemals die Utz'sche Jahrtagstiftung behindern, kann dieselbe auch auf die Kirchen St. Katharina oder St. Johann in Schwäbisch Hall übertragen werden (Zweitfertigung von U 1873, zusätzlich beglaubigt durch die Unterschriften der Haller Notare Georius Widmann und Bernhard Vogelmann).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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