Werden.-Dr. iur. Johann Caspar Märker, königlich preußischer Richter der Ämter Hattingen und Blankenstein, macht bekannt, dass ihn Abt Benedikt mit dem Gut Veithausen im Kirchspiel Bochum belehnt hat, das er von Ferdinand Sigismund Wennemar Freiherr von Heyden, Erb- und Gerichtsherrn zu Bruch und Clyff gekauft hat. Gehuldigt hat in seinem Auftrag sein Sohn Christoph Georg Märker, Richter der Herrschaften Bruch und Cliff, im Beisein von Lic. iur. Johann Franz Contzen, Rat und Kanzleidirelktor des Abts und Cand. iur. Ernst Josef Wasserfort, Kanzleiregistrator des Abts.-Es siegelt der Bevollmächtigte, Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten