Kammer-Beschluss, mit dem dem Amt nachrichtlich bedeutet wird, was für neue Gefälle auf die verkaufte innere Wirtschaft, auf die verkauften Wiesen zu Lendsiedel und Diembot und auf das, an den Drechsler Heberlein dahier verkaufte Stück Berg gesetzt worden, um solche in die Gültbücher und anderen zur Verrechnung gehörigen Orten gehörig einbringen zu können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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