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Wigand Greve genannt Pfaffe (Grave genannt Phaffe), Kleriker der
Diözese Würzburg, Notar kaiserlicher Autorität hat auf Wunsch des
Heinrich von He...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1381-1390
1389 Dezember 10
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 und Nr. 3 fehlen, Siegel Nr. 2 beschädigt), Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... ist geschen do man tzalte nach Crists gebuert dryczenhundert jar darnach in dem nuen und achtcigistin jare an dem czehenden tage des mandes den man schribet und nennit tzu latine December umb vesper tzijt desselben tages tzue Fulde in Hermans hus von Appinfeld schribers mynes herren von Fulde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wigand Greve genannt Pfaffe (Grave genannt Phaffe), Kleriker der Diözese Würzburg, Notar kaiserlicher Autorität hat auf Wunsch des Heinrich von Herbelstein, Bürgermeister von Fulda, eigenhändig das folgende Notariatsinstrument aufgesetzt. In Gegenwart des Ritters Gottschalk von Buchenau, des Junkers Simon von Schlitz genannt von Görtz und des Rates der Stadt Fulda haben Konrad Tzogan und Peter Schurphedarm, ehemaliger bzw. derzeitiger Küchenmeister und Amtmann des Abtes von Fulda, und Götz Schneider (Snyder), Kellerer in Flieden, beschworen, dass die armen Leute in Flieden zur Küche des Abtes von Fulda gehören. Sie sind zur Abgabe des Besthauptes verpflichtet, liefern Getreide (mit korngulden mit haberngulde) und Geld (phennig gulde) und andere Dienste und Abgaben. Danach haben Konrad (Contze) Küchenmeister, Hermann von Lüder (Lutter) und Heinrich (Heinz) Küchenmeister, Burgmänner in [der Burg] Neuhof beschworen, dass die Einwohner von Flieden und der benachbarten Dörfer zur Küche des Abtes gehören, ihm zu Diensten und Abgaben verpflichtet sind, sie nicht verpfändet waren und es auch gegenwärtig nicht sind. Danach haben Heil Müller, Heinrich von Uttrichshausen (Hentze von Otrichshusen), Konrad (Contze) (Suone) und Konrad (Contze) Quelman aus dem Dorf Opperz (Moprechts), Kunkel Arnold, Heinrich Beheym, Heinrich Rothaubt, Konrad Schneider (Contze Snyder) und Konrad (Contze) Pherrer aus dem Dorf Flieden, Wetzel (Wiczel) Helwig, Heinrich (Heincz) Oster und Wetzel (Wiczel) Herold aus dem Dorf Reinhards (tzuem Reynharts), Friedrich (Fritz) Scherre und Gerlach Reme aus dem Dorf Rode [Nieder-/Mittel-/Oberrode, westl. Fulda] (tzum Rode) ausgesagt, dass Eberhard von Fechenbach und Wilhelm von Thüngen, Ritter; Eberhard von Fechenbach zu Sommerau (von Somerauwe), Eberhard Schelm, Dietrich (Ditze) von Thüngen und ihr Gefolge die zuvor genannten Dörfer und das Gericht Flieden überfallen haben (quamen gerant). Obwohl [?] der Abt von Fulda und seine Hintersassen den neuen Landfrieden beschworen hatten, haben sie zwei Männer des Abtes und zwei Bauern (gebuer) totgeschlagen. Außerdem haben sie einem Mann des Abtes im Dorf Reinhards fünf Pferde gestohlen und im Dorf Steinbach [bei Burghaun oder bei Hilders?] ein Haus aufgebrochen und daraus Sättel, Seile und Zaumzeug geraubt. Den Mönchen (phaffin?) und Untertanen (lantsydel) des Abtes, die zur Kellerei gehören, haben sie 87 Schafe geraubt. Dem Junker Hermann von Lüder, Burgmann des Abtes in Neuhof, der mit den Angreifern nicht in eine Fehde verwickelt war, haben sie 300 Schafe in Dotzerod [bei Alsfeld] geraubt. Den Marschall des Abtes, Junker Heinrich von Schlitz genannt von Görtz, haben sie mit seinem Gefolge gefangen genommen, obwohl er unter dem Schutz des Landfriedens den Besitz des Abtes und seiner Untertanen vor dem Raub durch Eberhard von Fechenbach und Genossen schützen wollte. Sie haben dabei auch Johann (Hans) von Tafta, Johann (Hennen) Mülich, Friedrich (Fritz) Küchenmeister, Konrad (Contze) Koch, Konrad (Contze) Steynmetz, Johann (Hans) Zentgrefe, Hermann Schneider (Snyder), (Hehenczelle) [?], Heinrich Faulhaber (Henchin Fulhabir), der tot geschlagen wurde, (Mens Hanne), (Bozen Swenckin), Johann (Hans) Klemin, Konrad (Contze) Gruwelich, Bertold (Tolde) Reryng, Konrad (Contze) Hufsmet beraubt; ihnen wurden 18 Pferde und ihre Rüstungen genommen. Schließlich haben sie Ruprecht Küchenmeister, Vogt im Neuhof, Johann (Henne) Küchenmeister, Simon von Spahl (Spaln), Johann (Henne) von Gline [?], Gerlach, Burgwächter [?] (hausknecht) des von Brend (Brenden) und (Haeuger) [?] gefangen genommen und ihnen sieben Pferde und ihre Rüstungen abgenommen. Siegelankündigung. Notarszeichen. Ausstellungsort: Fulda, im Haus des Hermann von Appinfeld, Schreiber des Abtes von Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Hermann von Appinfeld, Pfarrer von Steinau [an der Straße], Konrad Schicke und Johann Fyrding, Priester
Vermerke (Urkunde): Siegler: [Gottschalk von Buchenau], Simon von Schlitz genannt von Görtz, [Stadt Fulda]
Vgl. zu Wigand Greve genannt Pfaffe Lönnecker, Notariat in Hessen, Anhangband S. 26 [hier nur Wigand Greve].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.