Die Stadt Peckelsheim und mit derselben ratione jurisdictionis gehabte Differenzen betreffend
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Loculus VI, Paket H Nr.1-19
B 414 Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 3. Die hohen und niederen Gerichtsbarkeiten
1638-1725
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Stadt Peckelsheim remonstriert bei hochfürstlicher Regierung, daß, wann Einheimische auf grober Tat ertappet, daselbsten angegriffen, inkarzeriert und von einem zeitlichen Rentmeister oder Amthaus Dringenberg in eigener Person oder einem gnugsamen Bevollmächtigten examiniert und nach befindlicher, grober Mißhandlung daselbsten sein Recht ausstehen müssen, gegen welches Recht; bei einem solchen Vorfall sie der Rentmeister zu 10 Reichstaler Brüchten geschlagen, bittend, dem Rentmeister solches anderst zu verbescheiden, 3.Sept.1638; 2) Rentmeister Walther Heising berichtet dagegen, daß wegen nicht gestellter eingesessenen Schützen die Bestrafung geschehen, 17.Sept.1638; 3) hochabgenötigte Anzeige und Bitte Bürgermeister und Rat zu Peckelsheim contra Herrn Landvogt Mennen daselbsten in puncto der mit dem so genannten Dornkasten abzustrafenden Garten-oder Erbsendieben, 11.Aug.1662; 4) Bericht des Landvogts, daß solcherlei Bestrafungen der Stadt nicht zukämen, dahero die Relaxation der Arrestanten rechtlich anbefohlen, 12.Aug.1662; 5) Ursachen und begründete Wahrheit warum Bürgermeister und Rat, wie auch die ganze Bürgerschaft in gemein, die Renovation ihrer schatzbaren Güter in und vor Peckelsheim vorzunehmen genötiget worden, 28.April1663; 6) untertänige petitio prolongationis termini anwalts der Stadt Peckelsheim wegen des Heinebrocks, 15.Mai 1670; 7) gravamina und Vergleich wegen der Ratswahl zu Peckelsheim, 21.Jan.1684; 8) Landvogt Mathias zu Peckelsheim berichtet, daß Bürgermeister und Rat eine ungebührliche Pfändung vorgenommen und die Pfande verkauft und versoffen, worauf denselben vom Amt Dringenberg reskribiert, solchen excessum zum Brüchtenprotokoll zu setzen, 21.Juni 1687; 9) copia recessus zwischen dem Rat und ganzen Gemeine zu Peckelsheim wegen der Ratswahl durch Herrn Philip von Twisten, Domherrn zu Paderborn, Werner und Theodorich Spiegel, Marschall und Amtleuten daselbst, aufgerichtet in anno 1527; 10) protocollum ocularis inspectionis in Sachen Herrn von Spiegel und Gemeinheit Borlinghausen contra Stadt Peckelsheim in puncto pignorationis ovium et limitum, 29.Juli 1709; 11) copia concessionis so vom Fürsten Franz Arnold dem Kloster Abdinghof wegen Erbauung eines Kornhauses außer der Stadt Peckelsheim erteilet, worin expresse vorbehalten, daß die Jurisdiktion daselbsten und die Bestrafung der darin vorfallenden Exzesse dem Fürsten privative verbleiben sollen, 25.Febr.1710; 12) Konzept Berichts ad consilium intimum vom Rentmeister Wiedenbrück in puncto der Peckelsheimischen Ratswahl abgestattet; 13) notanda des Wahlreglements pro Stadt Peckelsheim, 8.Jan.1724; 14) untertäniges Memoriale und Bitte ut intus anwalts der Stadt Peckelsheim contra Herrn Rentmeisterei Verwalters zum Dringenberg, die Beeidigung des Holzförsters, das jus mulctandi, die bürgerlichen Holzexzesse, die Branntweinbrenner und Bierhändler etc. auch wegen Reluition (?) vacantis pignoris, angesetzten Brüchtennachlaß betreffend cum inscripto mandato regiminis de super referendi, 4.Jan.1725; 15) untertäniges Memoriale mit notdringlicher Bitte pro manutenenda possessione an seiten der Gemeinheit zu Peckelsheim in puncto an-und absetzender Diener; 16) Paritionalanzeige, Remonstration und Bitte cum adjuncto A anwalts der Stadt Peckelsheim contra Herrn Rentmeistereiverwalter zum Dringenberg in puncto Bestrafung der Holzexzesse cum inscripto mandato se declarandi, 2.Mai 1725; 17) recessus contradictorius et submissivus ex parte des Rentmeisters Brandt contra Stadt Peckelsheim; 18) protocollum magistratus wegen eines bestraften Holzexzessisten , 24.Juli 1725; 19) abermalige, höchst gemüßigte Klage und Bitte an seiten der Stadt Peckelsheim contra Herrn Rentmeister zum Dringenberg in puncto Beeidigung der Holzförster cum inscripto mandato regiminis de super referendi, 7.Sept.1725
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:31 MEZ
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- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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