Gemeindearchiv Steinbach (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Wertheim, K-G 13
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Kreisarchiv Main-Tauber-Kreis >> Stadt- und Gemeindearchive, kommunale Schulen >> Külsheim
1681-1975
Inhalt und Bewertung
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Steinbach bis zur Eingemeindung nach Külsheim im Jahr 1975 entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert, die Gemeinderechnungen reichen vereinzelt bis ins 17. Jahrhundert zurück.
Vorwort zum Inventar des Gemeindearchivs Steinbach Bd. 1, 1973: Die Ortsgeschichte des Dorfes Steinbach hat Hauptlehrer Wendelin Scheuermann in seinem Buch: Steinbach bei Wertheim. Geschichte eines fränkischen Bauerndorfes 1214-1940 (1940) beschrieben. Scheuermann konnte feststellen, dass die älteste geschichtliche Erwähnung von Steinbach in einer Kaufurkunde des Henrikus von Külsheim (Kullisheim) aus dem Jahr 1214 stammt. In dieser Urkunde sind zwei Einwohner von Steinbach als Zeugen genannt. Das Dorf Steinbach wird zum erstenmal in einer Urkunde des Bischofs Heinrich II. von Mainz erwähnt. Dieser verkaufte damals den Zehnt von Steinbach und Hundheim an das Stift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg. Am 25. Juli 1430 hat die Witwe des Jörg von Riedern, Lyse von Luttenbach, das wertheimische Lehendorf mit Vogtei und Gericht dem Grafen Georg von Wertheim verkauft. Die Gemeinde Steinbach blieb von da an bei der Grafschaft Wertheim, der späteren Grafschaft Löwenstein-Wertheim. Erst durch die Bestimmung der Rheinbundakte von 1806 kam die Gemeinde unter die Landeshoheit des Großherzogs von Baden. Steinbach unterstand dem Amt Wertheim und war von 1813 bis 1819 vorübergehend dem I. Landamt Wertheim zugeordnet. Seit Aufhebung des Bezirksamts Wertheim durch das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 hat die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Tauberbischofsheim gezählt. Im Jahr 1973 (ab 1.1. bis 31.12.) gehörte das Landratsamt zum Tauberkreis, ab 1.1.1974 bis zur Verwaltungsreform am 1.1.1975 zum Main-Tauber-Kreis. Nach der vorgenannten Verwaltungsreform (1.1.1975) ist Steinbach Stadtteil der Stadt Külsheim geworden. Eine Beschreibung des Gemeindewappens befindet sich im: Wappenbuch des Landkreises Tauberbischofsheim, Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Hf. 14 (1967) von Dr. H.G. Zier und J.Fr. Kastner (1. S. 186-187). Im Auftrage der ehemaligen Badischen Historischen Kommission untersuchte deren Pfleger, Gemeinderat von Wertheim Eduard Zehr, im Jahr 1906 erstmals fachmännisch die Archivalien der Gemeinde Steinbach. Das Ergebnis seiner Besichtigung wurden in den Mitteilungen der Kommission im Jahr 1906 (Nr. 28) veröffentlicht. Damals hielt er nur als archivwürdig: Gemeinderechnungen aus dem Jahr 1681 ff. jetzt R 10 ff. und Kirchenbaulichkeiten aus dem Jahr 1787 ff. jetzt A 182 ff. Nach seinem Tod überprüfte sein Nachfolger, Pfleger der Kommission Professor Dr. Karl Hoffmann, erneut am 23. August 1910 die Gemeindearchivalien. Er hat von den zu dieser Zeit vorhandenen Archivalien schon mehr als archivwürdig erachtet und zwar: Akten: III. Forst- und Jagdsachen 1847 Jetzt: A 49 IV. Allgemeine Gemeindesachen 1826-1846 Jetzt: A 87 Alt-Abgaben 1737-1848 Jetzt: A 72 Gemeindevermögen 1810-1844 Jetzt: A 79 VI. Schulanstalten 1829-1875 Jetzt: A 262 ff. IX. Militär- und Kriegssachen 1793-1866 Jetzt: A 366 ff. XI. Polizei 1713-1832 Jetzt: A 404 XV. Statistik 1812-1858 Jetzt: A 479 XIX. Gemeindebrunnen 1819-1886 Jetzt: A 327 B I. Bürgerliche Rechtspflege (Gickelhof und Meßhof) 1773-1840 - Bücher: Grenzbeschreibung 1700 Jetzt: A 77 Grenzbeschreibung 1772 Jetzt: A 78 Gemeinderechnungen 1752 ff. Jetzt: R 54 ff. Dr. Hoffmann hat die älteren Gemeinderechnungen, die bei Zehr veröffentlicht wurden aus dem Jahr 1681 ff. (jetzt: R 10 ff.) nicht gefunden. Bei der Besichtigung im März 1955 konnte man leider feststellen, daß zum teil die älteren Akten verbrannt worden sind. Der Rest aller Archivalien befand sich damals im Grundbuchamt, weil die Registratur zu der Zeit entlastet werden mußte. Die Neuordnung und Verzeichnung der Archivalien der Gemeinde Steinbach wurde nach den vom Generallandesarchiv herausgegebenen Richtlinien in der Zeit vom 22. bis 24. April 1976 durchgeführt. Heute umfaßt das Teilarchiv Steinbach (der Stadt Külsheim) 616 Aktenhefte in 31 Konvoluten aus dem 19. und 20. Jahrhundert, einzelne reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück; weiter 15 Amtsbücher aus dem 18. bis 20. Jahrhundert und 435 Rechnungsbände ebenfalls vom 18. bis 20. Jahrhundert. Karlsruhe, November 1977 Jul. Fr. Kastner
Vorwort zum Inventar des Gemeindearchivs Steinbach Bd. 2, 1996: Der vorliegende Teilbestand des Gemeindearchivs Steinbach umfaßt in seiner Mehrzahl Unterlagen des Grundbuchamts. Dieses Schriftgut wurde bei der ersten Verzeichnung des Gemeindearchivs Steinbach durch Julius Fr. Kastner im Jahr 1976 nur teilweise (vgl. Inventar des Gemeindearchivs, 1977) erfasst, da die noch benötigten Akten und Bände wohl schon kurz nach der Eingemeindung Steinbachs zum 1.1.1975 ins Grundbuchamt nach Külsheim verbracht worden waren. Bei der 1992 erfolgten Überführung der Külsheimer Archivbestände ins Kreisarchiv nach Bronnbach wurden alle zu diesem Zeitpunkt in Külsheim lagernden und nicht mehr benötigten Unterlagen, die vor der Eingemeindung entstanden waren, abgegeben. Der noch nicht bearbeitete und erfaßte Restbestand des Gemeindearchivs Steinbach wurde im Frühjahr 1995 von Kreisarchivoberinspektorin Claudia Wieland verzeichnet. Die Gliederung orientierte sich dabei am Aktenplan nach Külby. Die Erfassung der Titelaufnahmen durch Elisabeth Scherer erfolgte über MIDOSA (Mikrocomputer-unterstütztes Informations- und Dokumentationssystem für Archive). Der Teilbestand umfasst insgesamt 4,6 lfd.m mit 164 Nummern (Stand 2011). In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 13_in StAWt-K G 13 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 13 K ...". Weitere kleinere Teilablieferungen werden jeweils aktuell in den Bestand eingepflegt. Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
Der Bestand umfasst das bei der Gemeindeverwaltung Steinbach bis zur Eingemeindung nach Külsheim im Jahr 1975 entstandene Schriftgut. Der Schwerpunkt der Überlieferung liegt im 19. und 20. Jahrhundert, die Gemeinderechnungen reichen vereinzelt bis ins 17. Jahrhundert zurück.
Vorwort zum Inventar des Gemeindearchivs Steinbach Bd. 1, 1973: Die Ortsgeschichte des Dorfes Steinbach hat Hauptlehrer Wendelin Scheuermann in seinem Buch: Steinbach bei Wertheim. Geschichte eines fränkischen Bauerndorfes 1214-1940 (1940) beschrieben. Scheuermann konnte feststellen, dass die älteste geschichtliche Erwähnung von Steinbach in einer Kaufurkunde des Henrikus von Külsheim (Kullisheim) aus dem Jahr 1214 stammt. In dieser Urkunde sind zwei Einwohner von Steinbach als Zeugen genannt. Das Dorf Steinbach wird zum erstenmal in einer Urkunde des Bischofs Heinrich II. von Mainz erwähnt. Dieser verkaufte damals den Zehnt von Steinbach und Hundheim an das Stift St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg. Am 25. Juli 1430 hat die Witwe des Jörg von Riedern, Lyse von Luttenbach, das wertheimische Lehendorf mit Vogtei und Gericht dem Grafen Georg von Wertheim verkauft. Die Gemeinde Steinbach blieb von da an bei der Grafschaft Wertheim, der späteren Grafschaft Löwenstein-Wertheim. Erst durch die Bestimmung der Rheinbundakte von 1806 kam die Gemeinde unter die Landeshoheit des Großherzogs von Baden. Steinbach unterstand dem Amt Wertheim und war von 1813 bis 1819 vorübergehend dem I. Landamt Wertheim zugeordnet. Seit Aufhebung des Bezirksamts Wertheim durch das Gesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 hat die Gemeinde zum Amtsbezirk bzw. Landkreis Tauberbischofsheim gezählt. Im Jahr 1973 (ab 1.1. bis 31.12.) gehörte das Landratsamt zum Tauberkreis, ab 1.1.1974 bis zur Verwaltungsreform am 1.1.1975 zum Main-Tauber-Kreis. Nach der vorgenannten Verwaltungsreform (1.1.1975) ist Steinbach Stadtteil der Stadt Külsheim geworden. Eine Beschreibung des Gemeindewappens befindet sich im: Wappenbuch des Landkreises Tauberbischofsheim, Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, Hf. 14 (1967) von Dr. H.G. Zier und J.Fr. Kastner (1. S. 186-187). Im Auftrage der ehemaligen Badischen Historischen Kommission untersuchte deren Pfleger, Gemeinderat von Wertheim Eduard Zehr, im Jahr 1906 erstmals fachmännisch die Archivalien der Gemeinde Steinbach. Das Ergebnis seiner Besichtigung wurden in den Mitteilungen der Kommission im Jahr 1906 (Nr. 28) veröffentlicht. Damals hielt er nur als archivwürdig: Gemeinderechnungen aus dem Jahr 1681 ff. jetzt R 10 ff. und Kirchenbaulichkeiten aus dem Jahr 1787 ff. jetzt A 182 ff. Nach seinem Tod überprüfte sein Nachfolger, Pfleger der Kommission Professor Dr. Karl Hoffmann, erneut am 23. August 1910 die Gemeindearchivalien. Er hat von den zu dieser Zeit vorhandenen Archivalien schon mehr als archivwürdig erachtet und zwar: Akten: III. Forst- und Jagdsachen 1847 Jetzt: A 49 IV. Allgemeine Gemeindesachen 1826-1846 Jetzt: A 87 Alt-Abgaben 1737-1848 Jetzt: A 72 Gemeindevermögen 1810-1844 Jetzt: A 79 VI. Schulanstalten 1829-1875 Jetzt: A 262 ff. IX. Militär- und Kriegssachen 1793-1866 Jetzt: A 366 ff. XI. Polizei 1713-1832 Jetzt: A 404 XV. Statistik 1812-1858 Jetzt: A 479 XIX. Gemeindebrunnen 1819-1886 Jetzt: A 327 B I. Bürgerliche Rechtspflege (Gickelhof und Meßhof) 1773-1840 - Bücher: Grenzbeschreibung 1700 Jetzt: A 77 Grenzbeschreibung 1772 Jetzt: A 78 Gemeinderechnungen 1752 ff. Jetzt: R 54 ff. Dr. Hoffmann hat die älteren Gemeinderechnungen, die bei Zehr veröffentlicht wurden aus dem Jahr 1681 ff. (jetzt: R 10 ff.) nicht gefunden. Bei der Besichtigung im März 1955 konnte man leider feststellen, daß zum teil die älteren Akten verbrannt worden sind. Der Rest aller Archivalien befand sich damals im Grundbuchamt, weil die Registratur zu der Zeit entlastet werden mußte. Die Neuordnung und Verzeichnung der Archivalien der Gemeinde Steinbach wurde nach den vom Generallandesarchiv herausgegebenen Richtlinien in der Zeit vom 22. bis 24. April 1976 durchgeführt. Heute umfaßt das Teilarchiv Steinbach (der Stadt Külsheim) 616 Aktenhefte in 31 Konvoluten aus dem 19. und 20. Jahrhundert, einzelne reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück; weiter 15 Amtsbücher aus dem 18. bis 20. Jahrhundert und 435 Rechnungsbände ebenfalls vom 18. bis 20. Jahrhundert. Karlsruhe, November 1977 Jul. Fr. Kastner
Vorwort zum Inventar des Gemeindearchivs Steinbach Bd. 2, 1996: Der vorliegende Teilbestand des Gemeindearchivs Steinbach umfaßt in seiner Mehrzahl Unterlagen des Grundbuchamts. Dieses Schriftgut wurde bei der ersten Verzeichnung des Gemeindearchivs Steinbach durch Julius Fr. Kastner im Jahr 1976 nur teilweise (vgl. Inventar des Gemeindearchivs, 1977) erfasst, da die noch benötigten Akten und Bände wohl schon kurz nach der Eingemeindung Steinbachs zum 1.1.1975 ins Grundbuchamt nach Külsheim verbracht worden waren. Bei der 1992 erfolgten Überführung der Külsheimer Archivbestände ins Kreisarchiv nach Bronnbach wurden alle zu diesem Zeitpunkt in Külsheim lagernden und nicht mehr benötigten Unterlagen, die vor der Eingemeindung entstanden waren, abgegeben. Der noch nicht bearbeitete und erfaßte Restbestand des Gemeindearchivs Steinbach wurde im Frühjahr 1995 von Kreisarchivoberinspektorin Claudia Wieland verzeichnet. Die Gliederung orientierte sich dabei am Aktenplan nach Külby. Die Erfassung der Titelaufnahmen durch Elisabeth Scherer erfolgte über MIDOSA (Mikrocomputer-unterstütztes Informations- und Dokumentationssystem für Archive). Der Teilbestand umfasst insgesamt 4,6 lfd.m mit 164 Nummern (Stand 2011). In den Jahren 2008-2009 wurden im Rahmen einer Erschließungsmaßnahme einschlägige Akten auf darin enthaltene Karten und Pläne durchgesehen und diese mit eigenen Titelaufnahmen erschlossen. In der Signatur kommt dies über den Hinweis "K-G 13_in StAWt-K G 13 A ... Karte ..." zum Ausdruck. Aus konservatorischen Gründen den Akten entnommene Karten erhielten eine fortlaufende Nummerierung innerhalb der Kartensignatur "StAWt-K G 13 K ...". Weitere kleinere Teilablieferungen werden jeweils aktuell in den Bestand eingepflegt. Claudia Wieland Bronnbach, Juli 2011
Bestand
Steinbach : Külsheim TBB
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ