Peter Schmid von Murr, gef. zu Marbach wegen des Verdachts, einer armen Frau zu Murr Geld gestohlen zu haben - er war schon vor Jahren wegen Diebstahls gef. -, auf Fürbitten und gegen das Versprechen, mit Frau und Kindern unverzüglich aus dem Fürstentum Württemberg zu ziehen und seine Atzung zu bezahlen, freigelassen und weiterer Strafen enthoben, schwört U.