Ratschlag des Dr. Cristof Fabius Gugel wegen der Jurisdiktion über die Nürnberger Untertanen auf dem Lande, inwieweit diese dem Rat oder den Eingenherren zustehe, aufgezeigt am Beispiel von Leinburg, 1571 Februar 28, Kopie des 18. Jh.

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Stadtarchiv Nürnberg
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