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(Die bischöflichen Räte) an die Ruster Obrigkeit: Anlässlich der bei den Absendern von der Gemeinde Kappel gegen die Gemeinde Rust geführten Beschwerde hat sich unter anderem herausgestellt, dass die Gemeinde Rust ihre Umlagen allein auf die Wiesen, nicht hingegen auf Äcker und Hofstätten schlägt, wodurch Auswärtige, die im Ruster Bann Wiesen besitzen, sich ungerecht behandelt fühlen. Dies sei nirgendwo üblich sondern es sei überall Brauch, dass die Lasten teils personell, teils reell verteilt würden, wobei die ersteren allein auf die Bürger umgelegt, die letzteren jedoch auf jede Sorte Güter verteilt würden. Sollte die Obrigkeit dies zugelassen haben, so stellt sich die Frage, ob sie auch anderes zugelassen hat. Die Absender sind jedoch nicht willens, dergleichen in einem vom Straßburger Hochstift rührenden Lehen zu dulden, wodurch dem Herrn schließlich das Seine entzogen und er in Prozesse verwickelt würde. Sie wünschen daher einen Bericht, der sie instand setzt, ihrem Herrn beweisen zu können, dass der Adressat sich an seinen Leheneid hält und diesen innerhalb eines Monats, widrigenfalls sie die Sache selbst in die Hand zu nehmen gedenken.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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