Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen die Ulmer Bürgerin Margarete Dorothea geborene Keller, Witwe des Branntweinbrenners ("wasserbrenner") Johann Ulrich Herrmann, als Braut, und der ledige Ulmer Bürger Nikolaus Stengle als Bräutigam. Begleitet werden sie von dem Aktuar beim Bürgermeisteramt Karl Friedrich Oechsle und dem Essighändler Silvester Moser als Pfleger der Braut und ihrer drei Kinder aus erster Ehe Susanna Maria, Johann Georg und Johann Ulrich sowie dem Straßeninspektor Albrecht Mehrle und dem Webermeister Martin Stengle als Pfleger des Bräutigams. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 4. Mai 1795 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 701] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder der Braut noch minderjährig sind und somit unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder der Braut aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.