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Vor Richter Johann Wesselynck übertragen die Eheleute Wennemar von Heyden und seine Frau Margarete, Bürger zu Münster, der Stadt für 80 Goldgulden eine Rente von 4 Gulden jährlich aus ihrem Hause am Roggenmarkt im Ksp. St. Lamberti zwischen Borchardt Herden und Ludger Widman. Pgt. Siegel des Richters.

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Stadtarchiv Münster
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